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Der Bund soll mitreden können

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Das Kantonsgericht hat entschieden, dass es in gewissen Fällen nicht reicht, wenn kantonale Behörden im Nachhinein eine Ausnahmebewilligung für den Bau eines Weges erteilen. Weil sich ein Teil des betreffenden Weges im Breccaschlund auf dem Gebiet des Bundesinventars für schützenswerte Landschaften befindet, hätte gemäss Urteil auch die eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission eine Stellungnahme zum Baudes Wanderwegs abgebenmüssen. Damit hat das Kantonsgericht der Umweltschutzorganisation Pro Natura teilweise recht gegeben. Sie hatte ihre Beschwerde gegen die Raumplanungs-, Umwelt- undBaudirektion des KantonsFreiburg, gegen das Oberamt des Greyerzbezirks in Bulle und gegen die Gemeinde Plaffeien eingereicht. Der Entscheid des Kantonsgerichts vom 19. April ist am Montag publiziert worden.

Keine Bewilligung

Der Fall geht sechs Jahre zurück. Pro Natura und der zuständige Wildhüter hatten im Juli 2007 festgestellt, dass im Gebiet Brecca/Reccardets in Schwarzsee ein neuer Weg erstellt worden ist. Eine Baubewilligung der Gemeinde Charmey, auf deren Gebiet der Weg sich befindet, lag nicht vor. Es stellte sich heraus, dassSchwarzsee Tourismus denWanderweg gebaut hatte. Der Oberamtmann des Greyerzbezirks forderte im Nachhinein die Gemeinde Plaffeien auf, ein Baugesuch einzureichen.

Als dieses im Mai 2009 öffentlich auflag, hat die Umweltschutzorganisation ProNatura Einsprache erhoben. Sie machte geltend, dass der Weg die Natur und Landschaft unwiderruflich beeinträchtigt. Die Organisation verlangte nicht, dass der Weg zurückgebaut wird, stellte aber einige Bedingungen. So sollte er nicht weiter unterhalten werden, es sollten keine Bänke, Tische oder Feuerstellen errichtet werden und am Anfang des Weges müssten Hinweisschilder für die Wanderer mit klaren Verhaltensregeln aufgestellt werden. Zugleich forderte Pro Natura, dass die Gemeinde Plaffeien für ihr Vorgehen gebüsst wird.

Die kantonalen Ämter haben zur Sache Stellung genommen. Sie waren bereit, Plaffeien die Sonderbewilligung unter bestimmten Auflagen zu erteilen. In der Stellungnahme widersprechen die Ämter der Auffassung, dass durch den Weg irreversible Schäden entstehen. Sie begrüssten es, dass die Wanderer mit dem Weg besser kanalisiert würden. Daraufhin hat das Oberamt des Greyerzbezirks die Einsprache von Pro Natura abgelehnt und die nachträgliche Baubewilligung genehmigt.

Stellungnahme fehlt

Damit war Pro Natura nicht einverstanden. Die Organisation rekurrierte ans Kantonsgericht und verlangte, dass das Dossier zurück an den Staatsrat zur Neubeurteilung geht. Sie machte geltend, dass dieeidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission zumProjekt Stellung nehmen müsste, bevor eine endgültige Entscheidung gefällt wird. ProNatura störte sich auch daran, dass die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion Plaffeien die Sonderbewilligungerteilen wollte, ohne die Frage der Busse zu prüfen.

In seinem aktuellen Urteil hält das Kantonsgericht nun fest, dass gemäss Gesetz alle Bauten eine Baubewilligung brauchen, auch kleine Wege. Vor allem, wenn sich diese ausserhalb der Bauzone befinden. Das Gericht kommt zum Schluss, dass es zwingend nötig ist, die Meinung der eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission einzuholen. Offenbar stand dies im Laufe des Verfahrens bei den kantonalen Ämtern sogar zur Diskussion, wurde dann aber unterlassen. Das Gericht befand aber die Forderung einer allfälligen Bestrafung von Plaffeien als unzulässig. Das sei Sache des Oberamtmannes des Greyerzbezirks. Ausserdem könne dies nicht im Zusammenhang mit einer Beschwerde am Verwaltungsgericht geltend gemacht werden.

Mit dem Urteil des Kantonsgerichts geht der Fall zur Neubeurteilung zurück an die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion.

Pro Natura: Vor vollendete Tatsachen gestellt

E s gehöre einfach dazu, bei der eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission nachzufragen, wenn in einem Schutzgebiet wie der Brecca etwas gebaut werden soll, sagt Yolande Peisl, Geschäftsführerin von Pro Natura Freiburg. Das Gebiet sei vorher nicht gangbar gewesen oder höchstens für gute Berggänger und Kenner. Jetzt führe ein Weg mitten durch ein Sömmerungsgebiet für Gämsen. «Uns stört, dass wir vor vollendete Tatsachen gestellt worden sind», sagt sie. Sie rechnet damit, dass der Weg nun wegen Steinschlaggefahr regelmässig unterhalten werden muss. Es gehe auch ums Prinzip. «Sonderbewilligungen sollten nur dort ausgesprochen werden, wo es nicht anders geht.» im

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