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Der Grosse Rat lehnt Aufhebung der Immunität einer Staatsanwältin ab

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Der Grosse Rat hat ein Gesuch um Aufhebung der Immunität von Staatsanwältin Liliane Hauser abgelehnt.

Bertrand Morel (Die Mitte, Lentigny) hatte dem Grossen Rat den Bericht der Justizkommission vorgelegt. Im Rahmen einer Strafuntersuchung hatte Staatsanwältin Liliane Hauser zehn Vorladungen per Post und per E-Mail an einen im Ausland wohnhaften Angeklagten geschickt. Dieser reichte bei der Bundesanwaltschaft eine Strafklage wegen Verletzung fremder Gebietshoheit ein. Er argumentierte, dass die Staatsanwältin auf dem Hoheitsgebiet eines Drittstaates, in diesem Fall von Monaco, Amtshandlungen vorgenommen und damit gegen das Gesetz verstossen habe. Der Kläger macht insbesondere geltend, dass Monaco ein bestimmtes Abkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen nicht ratifiziert habe.

Die Kommission stellte fest, dass die erste Zustellung an die Anwälte im Jahr 2017 erfolgt war, ohne dass sich jemand über den Verfahrensfehler aufgeregt hätte. Diesen hat der Schweizer Anwalt des Klägers erst im April 2023 angezeigt, fast sechs Jahre nach der Zustellung der ersten Vorladung und erst einige Wochen vor der Eröffnung des Prozesses gegen den Kläger. Im vorliegenden Fall ist die Justizkommission der Ansicht, dass der monierte Verfahrensfehler von Staatsanwältin Hauser weder als schwerwiegend noch als vorsätzlich eingestuft werden kann. Die Justizkommission lud den Grossen Rat daher einstimmig ein, den Antrag auf Aufhebung der Immunität von Staatsanwältin Liliane Hauser abzulehnen. Der Grosse Rat sah es genau so und lehnte ihn mit 99 Stimmen ab.

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