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Der hohe Polizeibeamte wurde von einem Untergebenen verpfiffen

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Autor: Pierre-André Sieber/La liberté

freiburg Neues in der Affäre um das Kadermitglied der Kantonspolizei, welcher von einer Polizeipatrouille kontrolliert wurde, ohne aber einen Atemlufttest über sich ergehen lassen zu müssen (vgl. FN vom 12. Mai). Die Patrouille hat die Kontrolle nicht aufgrund des auffälligen Fahrverhaltens des Kadermitgliedes durchgeführt. Dieser wurde von einem Untergebenen denunziert, der die diensttuende Patrouille telefonisch unterrichtet hat.

Dies hat jedenfalls Sicherheitsdirektor Erwin Jutzet gegenüber dem Westschweizer Fernsehen verlauten lassen. «Wenn jemand innerhalb des Polizeikorps telefoniert, um der Patrouille mitzuteilen, dass unser Chef gerade das Parking verlassen hat, ist dies meiner Ansicht nach schon ein Fehler», führte Jutzet aus.

Mitglied der Kriminalpolizei

Wer ist aber dieser Jemand? Gemäss unseren Quellen handelt es sich um ein Mitglied der Kriminalpolizei, gegen den Pierre Nidegger, Kommandant der Kantonspolizei, ein Verfahren eröffnet hat. «Ja, ein Beamter wurde in der Tat bestraft, weil er seinen Vorgesetzten denunziert hat», bestätigt Pierre Nidegger. «Dieser hat aber Rekurs beim Vorsteher der Justiz- und Sicherheitsdirektion eingereicht», fügt er bei.

Welche Strafe er ausgesprochen hat, verrät Nidegger nicht. Eine Strafe sei aber wegen Verletzung der Regeln der Kollegialität erfolgt, lässt er verlauten. Hat aber der Untergebene nicht richtig gehandelt, wenn er seinen Vorgesetzten verdächtigt, sich angetrunken ans Steuer gesetzt zu haben? «Für solche Fälle gibt es ein Verfahren. Das macht man nicht einfach so. Das ist, wie wenn jemand ein Gerücht in die Welt setzt. Bewahrheitet sich aber dieses nicht, ist dies eine Verleumdung», hält Nidegger fest.

Sollte es aber nicht Pflicht sein, dass jeder Polizist blasen muss, wenn er kontrolliert wird? Für Erwin Jutzet wäre dies jedenfalls angebracht. «Vermutlich hätte man in diesem präzisen Fall einen Atemlufttest durchführen müssen, um nachher nicht Vorwürfen ausgesetzt zu sein», sagte er gegenüber dem Fernsehen. «Das ist die Lehre, die ich aus diesem Fall ziehen will: Wird ein Polizist kontrolliert, so muss systematisch ein Atemlufttest erfolgen.»

Damit ist Pierre Nidegger aber nicht einverstanden. «Die beiden Beamten haben sich ans Gesetz gehalten. Er gab keine Anzeichen von Angetrunkenheit. Müssen alle kontrollierten Polizisten blasen, werden Verdächtigungen aufkommen, was ich nicht will. Eine systematische Kontrolle wäre einmalig in der Schweiz», fügt er bei und will das Gespräch mit Erwin Jutzet suchen. bearbeitet von az/FN

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