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Der Kanton bietet Hand für Hilfsmittel an Schulprüfungen

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Sehbehinderte Schülerinnen oder Schüler können eine Prüfung mündlich statt schriftlich ablegen; Legastheniker erhalten bei schriftlichen Prüfungen mehr Zeit, können Pausen einlegen oder einen Computer verwenden.

Mit solchen organisatorischen oder formalen Massnahmen trägt der Kanton Freiburg ab sofort das Seine dazu bei, Schülern mit einer Lernbehinderung die damit verbundenen Auswirkungen zu verringern.

An einer Medienkonferenz zum Start des neuen Schuljahres hat die Erziehungsdirektion gestern informiert, dass sie diesen Nachteilsausgleich nun neu in einer Richtlinie festhält (siehe Kasten). «Es handelt sich nicht um eine Vorzugsbehandlung», so Andreas Maag, Vorsteher des Amts für den deutschsprachigen obligatorischen Unterricht. «Diese Massnahmen ermöglichen den Schülerinnen und Schülern die volle Teilhabe am Unterricht.»

Lernziele bleiben bestehen

Der Nachteilsausgleich sei nicht mit den Integrationsmassnahmen der Sonderpädagogik zu verwechseln, präzisiert Maag. Dort werden für die über 660 betroffenen Schüler die Lernziele angepasst. «Beim Nachteilsausgleich geht es nicht um individuelle Lernziele, sondern um individuelle Massnahmen. Das heisst unter anderem, dass die betroffenen Schüler wie alle andern auch mit Noten bewertet werden.»

Gemäss Andreas Maag betrifft die neue Richtlinie nur wenige Schüler. «Es sind weniger als ein Prozent», sagt er. Ein solcher Nachteilsausgleich existiere bereits an den Freiburger Berufs- oder Hochschulen. Auch an der obligatorischen Schule des Kantons Freiburg seien solche Massnahmen bereits getroffen worden, allerdings informell unter den Direktbeteiligten. «Jetzt wollten wir mit einer Richtlinie diese Massnahmen klar definieren.»

Der Nachteilsausgleich war seit längerem als Teil eines Paketes innerhalb des neuen Freiburger Schulgesetzes vorgesehen. Er entspricht auch einem Urteil des Bundesgerichts. Dieses hatte nämlich einem Schüler aus dem Kanton St. Gallen das Recht zugestanden, aufgrund einer motorischen Störung seine Aufnahmeprüfung ins Gymnasium am Computer schreiben zu können.

Gemäss Andreas Maag würden die Kantone den Nachteilsausgleich noch unterschiedlich handhaben. «Einige Kantone sind gegenüber solchen Massnahmen sehr offen, in anderen gibt es sie noch nicht. Freiburg ist in dieser Beziehung streng, hat es aber nun geregelt.»

In Freiburg stellen die Eltern bei der betreffenden Schuldirektion ein Gesuch. Die Massnahmen werden von einer Fachperson bestimmt, und die Schuldirektion bestimmt anschliessend über die Umsetzung. Der Entscheid werde jährlich überprüft, so Maag.

Bei einer Seh- oder Hörbehinderung sei die Gewährung einer solchen Massnahmen relativ klar. «Bei einer Sprachbehinderung befinden wir uns aber in einem Graubereich», so Maag. «Chancengleichheit ist nie zu 100 Prozent möglich», so Maag. Man müsse sich daran ausrichten, ob ein solcher Ausgleich danach auch im Berufsleben möglich sei.

Herausgefordert sind bei der Umsetzung in erster Linie die Schulen. Diese müssen organisieren, dass ein Schüler zum Beispiel länger an einer Prüfung arbeiten kann, während seine Klassenkollegen bereits beim nächsten Fach sind. Bei einer Seh- oder Hörbehinderung kann unterstützendes Personal von einer spezialisierten Institution angefordert werden. Technische Hilfsmittel werden oft über die Invalidenversicherung finanziert. Aber für den Zusatzaufwand der Schulen seien vom Kanton keine zusätzliche Ressourcen vorgesehen, so Andreas Maag.

Richtlinien

Umgang mit Partnerschaften und Sporttalenten geregelt

Das neue Freiburger Schulgesetz und das dazugehörige Reglement müssen zum Beginn des Schuljahres 2018/19 umgesetzt sein. Heute habe der Kanton den Weg zu zwei Dritteln zurückgelegt, so Erziehungsdirektor Jean-Pierre Siggen (CVP) gestern an der Medienkonferenz. Auf den jetzigen Schuljahresbeginn treten neue Richtlinien in Kraft.

So gelten neu Richtlinien über die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Schulen und dem privaten Sektor. Wie die Erziehungsdirektion mitteilte, erhalten Schulen regelmässig Anfragen für Kooperationen, Partnerschaften oder Projekte jeder Art. Ausnahmsweise könne die Unterstützung von Dritten in Anspruch genommen werden, wenn der Schulbetrieb und der Inhalt des Unterrichts nicht beeinträchtigt werden, so die Regelung. Ausgeschlossen sei jegliche Art von Sponsoring von politischen Organisationen oder Religionsgemeinschaften. Auch dürfen Schüler nicht für Sponsoring- und Fundraising-Aktionen verpflichtet werden.

Ebenfalls neue Richtlinien gelten für das Förderprogramm «Sport-Kunst-Ausbildung». Sie sollen eine Gleichbehandlung aller Schüler garantieren. Für den Bereich Sport gibt es an sämtlichen Schulen des Kantons eine Koordinatorin oder einen Koordinator. Die Kriterien zur Nachwuchsförderung im Sport stützen sich auf Empfehlungen von Swiss Olympic. Derzeit sind 386 Schüler im Förderprogramm akzeptiert, nur zehn Prozent davon im Bereich Kunst.

uh

 

 

Rund 1500 Kinder mehr zum Schulbeginn

 

40 661 Kinder werden ab nächster Woche an den obligatorischen Schulen des Kantons Freiburg zum Schuljahr 2017/18 erwartet. Zählt man die Mittelschulen hinzu, sind das über 1500 Schülerinnen und Schüler mehr als vor einem Jahr. Das ist eine spürbare Steigerung gegenüber den vergangenen Jahren, sagte Erziehungsdirektor Jean-Pierre Siggen (CVP) gestern an einer Medienkonferenz zum Schulstart.

Am grössten ist die Zunahme an den Orientierungsschulen des Kantons. Gemäss Siggen kommen jetzt die Jahrgänge aus der Zeit der Einführung des zweiten Kindergartenjahres ins OS-Alter. Nach Jahren der Stagnation nehmen nun auch die Schülerzahlen in Deutschfreiburg auf Stufe Kindergarten und Primar­schule zu.

Mit den steigenden Schülerzahlen gibt es auch mehr Klassen. Die 2059 Klassen im Kanton bedeuten ein Plus von knapp 36 Klassen. Siggen wies darauf hin, dass im Unterrichtswesen kein Personalstopp herrsche. Diesen Sommer gibt es 55 Vollzeitäquivalente mehr als vor einem Jahr.

Einen Zuwachs verzeichnet auch der Bereich Sonderpädagogik: 660 Schülerinnen und Schülern (plus 36) werden an der Regelschule Integrationsmassnahmen gewährt; 910 (plus 24) besuchen eine Sonderschule. Erstmals werden zur Bestimmung der Klassenbestände im französischsprachigen Kantonsteil die Kinder mit Integrationsmassnahmen dreifach berechnet. In Deutschfreiburg galt diese Praxis bereits bisher.

Ebenfalls eine Anpassung an Deutschfreiburg fand diesen Frühling bei den Übertrittsprüfungen zur Sekundarstufe statt. Nun werden im ganzen Kanton die Noten des ersten Semesters, die Empfehlung der Lehrperson, der Eltern sowie die Prüfung zu je einem Viertel gewichtet. Bei den Französischsprachigen fällt die Prüfung ganz weg, wenn die ersten drei Bewertungen übereinstimmen. Hugo Stern, Vorsteher des Amts für den französischsprachigen obligatorischen Unterricht, sagte, eine erste Bilanz sei positiv. Allgemein falle viel Druck weg und die Einschätzung der Lehrperson werde aufgewertet.

Digitale Chancengleichheit

Auf das neue Schuljahr hin tritt ein kantonales Projekt zur Integration von Medien, Bildern, Informations- und Kommunikationstechnologien in den Unterricht in Kraft (die FN berichteten). Dabei sollen koordinierte Lösungen und harmonisierte Systeme zum Einsatz kommen. Ziel ist eine Chancengleichheit aller Schüler beim Zugang zu digitalen Ressourcen. Auch die Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen in diesem Bereich wurde entsprechend angepasst.

Das kommende Jahr wird wie zuletzt von der Umsetzung des neuen Schulgesetzes bestimmt. Bis in einem Jahr soll eine Schule mindestens acht Klassen umfassen. Gemäss Staatsrat Siggen werden nächstes Jahr noch 14 Ausnahmebewilligungen gewährt, elf davon aber nur bis 2020. Drei Schulen – Jaun und zwei im Broyebezirk – weisen darüber hinaus weniger als acht Klassen auf.

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