freiburgDer Staatsrat des Kantons Freiburg hebt alte AHV-Beschlüsse auf, welche durch neue Gesetzestexte überflüssig geworden sind. So müssen sich nicht mehr Gemeinden an den finanziellen Lasten von AHV und IV in der Landwirtschaft beteiligen. In einem Beschluss von 1954 ist die Beteiligung von Gemeinden an Familienzulagen an landwirtschaftliche Arbeitnehmer und Bergbauern vorgesehen. Dies wird aufgrund der Aufgabenteilung durch den neuen Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen überflüssig. Auch die Beiträge an die Verwaltungskosten der AHV, welche bisher durch Beteiligung der Mitglieder gedeckt wurden, sind durch eine Kommission auf Bundesebene neu festgelegt worden.uh
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