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Der Kanton pfeift Kerzers zurück

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Wie viele andere Freiburger Gemeinden muss sich auch Kerzers sputen: Die Gemeinde revidiert ihre Ortsplanung, und sie will diese über die Bühne bringen, bevor der Bund das revidierte Raumplanungsgesetz in Kraft setzt. Das Kerzerser Dossier liegt derzeit beim Kanton, und die Gemeinde wartet auf grünes Licht. Wie dem gestrigen Amtsblatt zu entnehmen ist, gibt es jedoch noch Differenzen zwischen Gemeinde und Kanton. So listet die kantonale Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion eine Reihe von Punkten auf, welche sie bei der aktuellen Ortsplanungsrevision nicht genehmigen will.

Kommunal oder kantonal?

Der Hauptkritikpunkt des Kantons: Die beiden Industriezonen Moosgärten Nord und Moosgärten Süd. «Die beiden Zonen sind zu gross geplant, weil es sich um Arbeitszonen von kommunaler Bedeutung handelt», erklärt Corinne Rebetez, Pressesprecherin des kantonalen Raumplanungsamts. Nichts auszusetzen hat der Kanton hingegen an der Industriezone Stöckenteilen. Im Gegensatz zu den Gebieten Moosgärten Nord und Süd stuft der Kanton dieses Land laut Rebetez als Arbeitszone von kantonaler Bedeutung ein. Kantonale Arbeitszonen sind wichtiger als kommunale: Die Gemeinden können dort mehr Firmen ansiedeln.

«Ganz klar kantonal»

Der Kerzerser Gemeindeschreiber Erich Hirt widerspricht Rebetez: «Für uns sind die beiden Industriezonen Moosgärten Nord und Süd ganz klar Zonen von kantonaler Bedeutung», sagt er. «Das wurde uns vom Kanton auch mehrere Male so bestätigt.» Er könne nicht nachvollziehen, warum das kantonale Raumplanungsamt das Land nun nur noch als Arbeitszone von kommunaler Bedeutung einstufe–nicht zuletzt, weil auch der regionale Richtplan die Gebiete Moosgärten als kantonale Arbeitszone definiert (siehe Kasten).

Grösster Teil ist in Ordnung

Auch wenn sich die Gemeinde und der Kanton noch nicht einig sind über die Einstufung der Industriezonen Moosgärten, wird Kerzers seine Ortsplanungsrevision wohl bald abschliessen können. «Zu 80 Prozent ist die Ortsplanungsrevision angenommen», sagt die Kerzerser Gemeindepräsidentin Susanne Schwander. Rebetez bestätigt Schwanders Meinung: Den grössten Teil der Ortsplanungsrevision könne der Kanton genehmigen.

Die Gemeinde Kerzers hat nun 30 Tage Zeit, um Stellung zu beziehen. Danach wird der Kanton laut Rebetez «innerhalb einiger Wochen» einen definitiven Entscheid fällen.

Hirt ist zuversichtlich, dass die Ortsplanung seiner Gemeinde genehmigt wird, bevor das revidierte Raumplanungsgesetz auf eidgenössischer Ebene und somit das Moratorium für die Schaffung von neuen Bauzonen in Kraft tritt. «Der Staatsrat hat uns in einem Brief mitgeteilt, dass auf jeden Fall vor dem Inkrafttreten des Moratoriums über die Ortsplanungsrevision entschieden wird.» Rebetez hält sich bedeckter: Es wisse noch niemand so genau, ab wann das neue Raumplanungsgesetz gelte. «Wir werden uns aber mit allen Kräften dafür einsetzen, dass wir so bald als möglich definitiv über die Ortsplanungsrevision von Kerzers entscheiden.»

Mit dem definitiven Entscheid wird der Kanton auch über die hängigen Einsprachen entscheiden–darunter jene der Aktionsgruppe «Planung und Entwicklung».

Richtplan: Drei Arbeitszonen von kantonaler Bedeutung

D er Entwurf des regionalen Richtplans des Seebezirks teilt in Kerzers folgende Gebiete als Arbeitszonen von kantonaler Bedeutung ein: Moosgärten Nord, Moosgärten Süd und Stöckenteilen. Diese Einteilung stimmt nicht überein mit jener des Kantons: Das Bau- und Raumplanungsamt definiert die Gebiete Moosgärten Nord und Süd im Gegensatz zum Richtplan und zur Gemeinde Kerzers als Arbeitszonen von kommunaler Bedeutung (siehe Haupttext).

Der regionale Richtplan ist bis Ende März in der Vernehmlassung (die FN berichteten). Laut dem Richtplan entsprechen die drei vorgesehenen Arbeitszonen von kantonaler Bedeutung «vollständig» den Kriterien des kantonalen Richtplans: Die drei Zonen seien innerhalb des Entwicklungsschwerpunkts Murten – Kerzers geplant. Zudem sei Kerzers Teil eines interkommunalen Zentrums, lautet die Begründung.

Definition ist entscheidend

Ob Industrieland als Arbeitszone von kommunaler oder kantonaler Bedeutung eingestuft wird, ist entscheidend für Kerzers: Bei Arbeitszonen von kantonaler Bedeutung darf die Ausnützung höher sein und es dürfen mehr Quadratmeter Land eingezont werden, als dies bei einer Arbeitszone von kommunaler Bedeutung der Fall ist. emu/hs

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