Schwarzenburg Die Kirche Wahlern darf am Abend laut einem aktuellen Urteil des Berner Verwaltungsgerichts mit drei Scheinwerfern beleuchtet werden – lediglich die alten Lampen entlang des Fussweges und beim Friedhof-Parkplatz muss die Kirchgemeinde durch Strom sparende Lampen ersetzen, wie die «Berner Zeitung» in ihrer gestrigen Ausgabe schreibt. Das Verwaltungsgericht bestätigte dieses Urteil gegenüber den FN. Ein Anwohner, der zugleich Mitglied der Grünen Partei ist, hatte die Beleuchtung des Kirchenturms als «Werbung für die Glaubensgemeinschaft» bezeichnet. Dieses Argument war dem Verwaltungsgericht nicht stichhaltig genug.
Der Turm der Kirche Wahlern wird laut dem Betriebskonzept der Kirchgemeinde von Freitag bis Sonntag bis um 22 Uhr beleuchtet, in der Adventszeit auch unter der Woche. Der Fussweg und der Parkplatz beim Friedhof hingegen werden von Mitternacht bis fünf Uhr morgens nicht beleuchtet. hs