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Der neue Spielplatz sorgt für Ärger

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Vier Nachbarn des Primarschulhauses von Misery-Courtion beschweren sich darüber, dass alle den Spielplatz des Schulhauses benutzen dürfen – und auch jederzeit. Sie stören sich am Lärm und gingen darum vor das Kantonsgericht.

Mit einer kleinen Tribüne

Im Jahr 2013 hat die Gemeinde das Primarschulhaus erweitert. Dabei baute sie auch einen neuen Spielplatz. Dieser sah am Schluss aber ganz anders aus, als im Baugesuch angegeben: Statt 36 auf 14 Meter mass er noch knapp 25 auf 14 Meter – und er war 9 Meter weiter westlich platziert als bewilligt. Zudem war im Baugesuch nicht vorgesehen, dass Beton-Sitzplätze im Stile einer kleinen Tribüne angebracht werden. Und auch die Basketballkörbe und die Fussballtore waren im Gesuch nicht erwähnt.

«Alle können den Spielplatz benutzen, auch Jugendliche aus den Nachbardörfern», sagt Daniel Känel, der Anwalt der lärmgeplagten Nachbarn. «Es gibt keinerlei Einschränkungen.» Die Nachbarn haben sich im Oktober 2014 mit einer Einsprache gegen den Spielplatz gewehrt. Sie wünschten sich eingeschränkte Benutzungszeiten. Die Gemeinde schlug daraufhin vor, zwischen 22 und 8 Uhr das Benutzen des Spielplatzes zu verbieten. Die Nachbarn forderten aber weitergehende Einschränkungen – und ein Reglement, wer den Spielplatz benutzen dürfe. Daniel Lehmann, der Oberamtmann des Seebezirks, wies dieses Ansinnen zurück. Die Nachbarn zogen den Fall vor das Freiburger Kantonsgericht. Und dieses gibt ihnen nun in einem vor kurzem veröffentlichten Entscheid recht.

«Der Spielplatz kann nicht mehr mit einem Platz verglichen werden, den die Schulkinder in ihrer Pause benutzen», schreibt das Kantonsgericht. Der Platz sei eindeutig nicht mehr nur der Schule vorbehalten, sondern stehe allen Interessierten offen. Da der Platz also eine neue Einrichtung sei, müssten die Prinzipien der Lärmprävention und entsprechende Planungswerte berücksichtigt werden.

Dazu gehört, dass die Nachtstunden bereits ab 21 Uhr gerechnet werden und nicht ab 22 Uhr, wie dies die Gemeinde wollte und der Oberamtmann abgesegnet hatte. Zudem gelten die Stunden zwischen 12 und 14 Uhr sowie zwischen 19 und 21 Uhr als Ruhestunden, in welchen der Lärmpegel 50 Dezibel nicht überschreiten darf. In der Nacht gilt ein Grenzwert von 40 Dezibel. «Dieser Grenzwert wird eindeutig nicht eingehalten», schreibt das Gericht und beruft sich auf eine Lärmmessung des kantonalen Umweltamts.

Damit vor allem in den Ruhestunden der Lärm nicht zu gross wird, schlägt das Kantonsgericht vor, ein Benutzerreglement einzuführen – in dem beispielsweise darauf hingewiesen wird, dass keine Musik abgespielt werden darf.

Zurück an den Oberamtmann

Weil allgemein unklar sei, wer genau den Platz wie benutzt, verlangt das Kantonsgericht, dass dies vor Ort beobachtet und gemessen wird. «Aus Präventionssicht muss festgestellt werden, dass die Untersuchungen bisher nicht genügend vertieft wurden.» So habe der Oberamtmann auch nicht abgeklärt, mit welchen Massnahmen der Lärm eingeschränkt werden könnte. Nun muss Oberamtmann Daniel Lehmann das Dossier noch einmal neu anschauen: Das Kantonsgericht hat seine Bewilligung für den Spielplatz aufgehoben. «Im Rahmen der Baubewilligung muss klar und verständlich definiert werden, wann und wie der Spielplatz benutzt werden darf», schliesst das Kantonsgericht.

Anwalt Daniel Känel hofft, dass der Oberamtmann vorsorgliche Massnahmen trifft und die Benutzung einschränkt, bis die definitive Lösung vorliegt.

Kantonsgericht Freiburg, Entscheide 602 2016 112 und 113

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