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Der Rechtsstreit um den Uferweg geht weiter

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Der Rechtsstreit der Gemeinde Haut-Vully mit einem Landeigentümer am Seeufer geht in die nächste Runde: Das Bundesgericht wird sich bald mit dem jüngsten Entscheid des Freiburger Kantonsgerichts befassen müssen. Dieses hatte im Juli bei einem Rekurs im Enteignungsverfahren für die Erstellung eines Uferwegs zugunsten der Gemeinde Haut-Vully entschieden (die FN berichteten). Wie Christoph Joller, der Anwalt des Ladenbesitzers, auf Anfrage mitteilt, hat sein Mandant nun beim Bundesgericht eine Beschwerde gegen den Entscheid eingereicht. Diese hatte Joller bereits im Juli angekündigt, da sein Mandant das Urteil für verfehlt halte.

Willy Ischi, Gemeindeschreiber von Haut-Vully, sagte im Juli, der Entscheid des Kantonsgerichts sei aus seiner Sicht klar und er hoffe auf eine Bestätigung durch das Bundesgericht. luk

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