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Der Spezialfall in der Spitalplanung

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Grossrat Dominique Corminboeuf (SP, Domdidier) sorgt sich im Zuge der Diskussionen um die Freiburger Spitallandschaft auch um die Zukunft des interkantonalen Spitals der Broye (HIB). Vor allem möchte Corminboeuf wissen, welche Garantie dem HIB für den Fortbestand seiner zwei Standorte (Payerne, Akutpflege; Estavayer-le-Lac, Rehabilitationspflege) erteilt wird.

Keine langfristige Garantie

Mit Blick auf die Entwic-klung der Schweizer Spitallandschaft könne dem HIB keine Garantie für den lang-fristigen Fortbestand der Aufträge abgegeben werden, schreibt der Staatsrat nun in seiner Antwort auf die Anfrage. Er weist aber auf den Entwurf einer interkantonalen Vereinbarung hin, welche im November 2012 zur Prüfung an die Kommissionen für auswärtige Angelegenheiten beider Kantone übermittelt wurde.

Diese Vereinbarung solle die Rechtsform des HIB stärken. «Falls die Vereinbarung von den beiden kantonalen Legislativen angenommen wird, brächte dies vor allem eine solidere Basis in organisatorischer und rechtlicher Hinsicht mit sich, was den Betrieb des HIB unter diesen Aspekten erleichtern würde», schreibt der Staatsrat.

Gemäss der Antwort wird das HIB in der Spitalplanung beider Kantone berücksichtigt. Es hat auch einen Leistungsauftrag beider Kantone. Organisatorisch sind die Daten auf zwei fiktive Anstalten aufgeteilt; das heisst Freiburger Patienten werden in einem «Freiburger Spital» behandelt, und Waadtländer Patienten in einem «Waadtländer Spital». Zum heutigen Zeitpunkt gilt das HIB als regionales Basisspital.

Der Staatsrat weist darauf hin, dass auch für den zukünftigen Leistungsauftrag des HIB erst die Resultate der Machbarkeitsstudie für das Freiburger Spital abgewartet werden müssen.

Bewohner «kompensieren»

In seiner Anfrage hatte Corminboeuf ausgerechnet, dass bei inskünftig 50 Akutspitälern in der Schweiz ein Akutspital auf 130 000 bis 160 000 Einwohner fällt. Das Bevölkerungsaufkommen für das HIB belaufe sich aber nur auf 60 000 Einwohner; es müssten also 100 000 Bewohner «kompensiert» werden, um den Fortbestand des Akutpflege-Standortes sicherzustellen.

 

Anfrage: Noch kein Urteil gefällt

D er Freiburger Staatsrat will keine neue Studie über die Bedürfnisse der Bevölkerung im Spitalwesen erstellen lassen. Diese seien Gegenstand der Spitalplanung, welche bis Anfang des Jahres 2015 überarbeitet und den neuen Kriterien des Bundesrechts angepasst werden müsse, schreibt die Regierung in der Antwort auf eine Anfrage der Grossräte Emanuel Waeber (SVP, St. Antoni) und Markus Zosso (SVP, Schmitten). Der Staatsrat bestreitet die Bemerkung der Grossräte, wonach durch die laufende Machbarkeitsstudie bereits vorab ein Urteil über die Zukunft der Spitäler Riaz und Tafers gefällt sei. Dies aufgrund der Erweiterung des Mandates auf Varianten mit mehreren Akut-Standorten. Der Staatsrat geht auch auf die Bedenken von Waeber und Zosso ein, wonach die Boston Consulting Group keinerlei politische Sensibilität einbringen würde: «Die Berücksichtigung von politischen, insbesondere regionalpolitischen Interessen obliegt nicht der Boston Consulting Group.» uh

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