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Der Staatsanwalt plädiert auf Mord

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«Am ersten Prozesstag haben wir viel über den Täter erfahren», sagte der Freiburger Staatsanwalt Marc Bugnon gestern vor dem Strafgericht Saane. «Es war ein sehr einseitiges Bild, das von ihm gezeichnet wurde.» Zeuginnen und Zeugen der Verteidigung hätten die nette Seite des 30-Jährigen gezeigt. «Er hat aber auch eine andere, dunkle Seite.» Vor Gericht steht der Mann, weil er im Januar 2017 eine Prostituierte erstochen und ihren leblosen Körper in einem Koffer nach Hause getragen hat.

Frustrierter Staatsanwalt

Während der Kochlehre habe sich eine Lehrerin sehr besorgt gezeigt. «Er ist von Messern fasziniert und hat etwas sehr Ausgeprägtes gegen Frauen», zitierte Bugnon aus einem Bericht der Lehrerin über den damals 23-Jährigen. Später zeigte sie ihn an. In einem Brief hatte der Angeklagte einer Mitschülerin geschrieben, er möchte sie vergewaltigen und seine Ini­tialen mit einem Brandeisen auf ihre Genitalien brennen.

Umso mehr sei es frustrierend, dass vier Jahre später eine Frau habe sterben müssen. «Diese Tat war doch nicht so unvorhersehbar, wie wir das gerne denken würden», sagte Bugnon. Frustrierend sei auch, dass die wahren Gründe für die brutale Tat weiterhin im Dunkeln lägen. Und ebenso frus­trierend sei, dass das Opfer bisher in diesem Prozess keine Stimme habe. «Die Familie konnte aus finanziellen Gründen und wegen der Pandemie nicht von der Dominikanischen Republik in die Schweiz reisen.»

Bugnon stellte infrage, ob der Angeklagte wirklich den Computer als Pfand für die sexuelle Dienstleistung habe geben können. «Solche Deals werden im Milieu nicht akzeptiert.» Erst recht sei dies nicht vorstellbar, da die Frau am nächsten Tag in ihre Heimat habe reisen wollen. Der Angeklagte hatte ausgesagt, dass der Streit ausgebrochen sei, weil er am Schluss den Computer doch habe mitnehmen wollen. «Und warum hatte er das Ausbeinmesser dabei? Ein sehr scharfes und spitzes Messer mit einer 28  Zentimeter langen Klinge?»

Bugnon betonte die Brutalität der Tat. «Der Angeklagte hat mindestens zwanzig Mal zugestochen.» 19 Mal habe das Messer den Brustkorb durchbohrt. Das Opfer habe sich nicht verteidigt. «Sie war nackt und wehrlos.»

Bugnon plädiert auf Mord. «Die Tat ist sehr schwerwiegend.» Der Täter habe seine Spuren verwischt und die Leiche mitgenommen. Jegliches Motiv fehle. Der Staatsanwalt fordert eine Haftstrafe von mindestens 17 Jahren.

Die Genfer Anwältin Yaël Hayat vertritt den Angeklagten. Sie sieht die Bedingungen für einen Mord nicht gegeben und plädiert auf Tötung.

Auf Identitätssuche

Der Angeklagte war ein talentierter Fussballer. Xamax kündigte jedoch den Vertrag mit ihm, weil er positiv auf Marihuana getestet worden war. Bald darauf gab er den Sport auf, nahm immer mehr Drogen und stürzte ab. «Er war auf der Suche nach seiner Identität», sagte Hayat. Seine biologische Mutter hatte ihn in Brasilien in ein Heim gegeben; er weiss nicht, wieso. «Er nimmt an, dass sie eine Prostituierte war.»

«Wir würden alle gerne verstehen, warum er diese Frau getötet hat», sagte Hayat. «Aber manchmal gibt es keine klaren Antworten.» Es gehe nicht an, das Fehlen eines klaren Motivs zu einem erschwerenden Faktor zu machen, wie das der Staatsanwalt tue.

Hayat sieht die Gründe, die ihren Mandaten dazu gebracht haben, mit dem Messer auf die 49-Jährige einzustechen, in seiner «existenziellen Suche» nach seiner Herkunft. «Die Parallelen zwischen seiner brasilianischen Mutter, die ihn verlassen hat, und der Prostituierten aus der Dominikanischen Republik liegen auf der Hand.»

Beim Akt sei das Kondom gerissen, worauf die Frau ihn angeschrien habe. «Das macht ihn wütend, und innert Se­kunden übermannen ihn die Emotionen.»

Warum er das Messer dabei gehabt habe, sei nebensächlich. «Wichtig ist, dass er nicht vorhatte, die Prostituierte zu töten, als er von zu Hause wegging», sagte Hayat. Sie plädierte auf eine Haftstrafe unter zehn Jahren: «Eine Strafe, die es ihm erlaubt, eine Zukunft zu sehen.»

«Ich schäme mich»

Das letzte Wort hatte der Angeklagte. «Es ist unmöglich, ich weiss – aber ich wünschte, ich könnte die Zeit zurückdrehen. Sogar weit vor jene Nacht.» Er habe eine Frau getötet und damit auch das Leben ihrer und seiner Familie zerstört. «Ich habe meine Familie beschmutzt, dafür schäme ich mich.»

Das Gericht verkündet sein Urteil am nächsten Dienstag.

Totenfrieden

Bedingte Haft oder Freispruch?

Der Täter packte den leblosen Körper seines Opfers in einen Koffer und schleppte ihn nach Hause. Dort bat er einen Kollegen, der vorübergehend bei ihm wohnte, ihm zu helfen, den Koffer die vier Stockwerke in die Wohnung zu tragen. Der Freiburger Staatsanwalt Marc Bugnon klagt diesen Mann deshalb wegen Störung des Totenfriedens an. Bugnon verlangt eine bedingte Haftstrafe von 18 Monaten, mit einer Bewährungsfrist von drei Jahren.

Verteidiger Jean-Christophe Oberson hingegen fordert einen Freispruch. Der 42-Jährige habe nicht gewusst, was im Koffer war. «Er hatte Drogen genommen und die halbe Nacht auf Arte Fernsehsendungen geschaut.» Als der Täter ihn geweckt habe, sei er noch im Halbschlaf gewesen und habe geglaubt, dass geklaute Ware im Koffer war. Später, als er von der Tat erfahren habe, sei er nicht bereit gewesen zu helfen, die Leiche wegzubringen. Auch der Vorwurf, er habe das Strafverfahren behindert, sei unbegründet.

Sein Mandant sei während 505 Tage unbegründet in Haft gewesen, «für eine Aktion von fünf Minuten». Oberson verlangt 200 Franken pro Tag als Entschädigung.

njb

 

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