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Der Staatsrat bestätigt die Existenz von illegalen Bauten und Anlagen beim Schloss Petit-Vivy

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Nahe des Schlosses Petit-Vivy stehen ein Bootshaus und Anlagen für Pferde, die ohne Bewilligung errichtet worden sind. Dagegen werde nicht vorgegangen, kritisiert ein Grossrat. Der Kanton will handeln.

«Ganz offensichtlich wird betreffend Denkmalschutz beim Schloss Petit-Vivy mit zwei Ellen gemessen!», rief Grossrat David Fattebert (Mitte, Le Châtelard) in einer Anfrage an den Staatsrat aus. Das Bundesgericht habe im Frühjahr den Bau einer Biogasanlage dort abgelehnt und dem Schutz von Kulturgut Vorrang gegeben.

Die Eigentümer des Schlosses Petit-Vivy (KleinVivers) seien Gegner dieses Projektes gewesen, so der Grossrat. Jedoch seien beim Schloss mehrere Anlagen und Bauten ohne Bewilligung errichtet worden, zum Beispiel ein Bootshaus. Der 2002 vom Kantonsgericht angeordnete Rückbau sei bis heute nicht umgesetzt worden. «Es wurde auch ein Dressurviereck mit imposanter Beleuchtung errichtet, illegal und ohne dass dagegen vorgegangen worden wäre», so der Grossrat. Zudem würden offenbar gewisse Flächen ohne Bewilligung für Wohnzwecke genutzt, und gelegentlich lande ein Hubschrauber auf einem angrenzenden Feld, das nicht den Eigentümern des Schlosses gehört.

«Ein besonders heikler Fall»

Die illegalen Bauten beim Schloss seien kein Einzelfall im Kanton, schreibt der Staatsrat in seiner Antwort. Rund 130 Dossiers zu illegalen Bauten und Anlagen ausserhalb von Bauzonen seien bei der Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion (RUBD) hängig. Deren Prüfung sei ein langwieriger Prozess, für den es beträchtliche Ressourcen brauche. Bei den illegalen Bauten beim Schloss handele es sich «unbestrittenermassen um einen besonders heiklen Fall, was den Kulturgüterschutz im betreffenden Sektor betrifft».

In seiner Antwort bestätigt der Staatsrat, dass die Anlagen für Pferde ohne Bewilligung errichtet wurden. 2016 habe die RUBD die angefragte Sonderbewilligung verweigert, weil «das Bewilligungsgesuch nicht den gesetzlichen Anforderungen für die hobbymässige Tierhaltung entsprach». Daraufhin hätte das Oberamt des Seebezirks einen Entscheid fällen und die Eigentümer darüber informieren müssen. Doch geschehen sei das nicht. Anlässlich der parlamentarischen Anfrage habe das Oberamt dem Kanton Personalwechsel als Grund für die Verzögerung genannt und mitgeteilt, dass nun der Ablehnungsentscheid vorliege. Die RUBD werde als Nächstes ein Verfahren zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands einleiten.

Ortsbegehung geplant

Von der Existenz des illegalen Bootshauses habe die RUBD 2019 infolge einer Anzeige erfahren. Das Verfahren zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands sei seitdem in Bearbeitung. Hier erinnert der Staatsrat an die Arbeitslast und die etlichen hängigen Dossiers.

In Kürze sei eine Ortsbegehung mit staatlichen Dienststellen, der Gemeinde Courtepin und der Eigentümerschaft geplant, informierte der Staatsrat. Im Anschluss werde die RUBD entscheiden, ob die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands angeordnet werden muss.

Kommentar (1)

  • 22.08.2021-Willi Fischer

    Die Mühlen der Behörden in der Schweiz mahlen langsam, im Kt. FR aber extrem langsam und im Seebezirk scheinen sie still zu stehen.

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