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Der Staatsrat gibt seine harte Linie auf

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Der Freiburger Staatsrat hat seinem Mitglied Erwin Jutzet ausnahmsweise erlaubt, ein Abstimmungsergebnis aus einer Sitzung zu kommunizieren. Eine knappe Mehrheit der Regierung stimmte letzte Woche dafür, das Mindestalter für alkoholische Getränke in Gaststätten so zu belassen wie bisher: 16 Jahre für Bier und Wein, 18 Jahre für gebrannte Alkoholika.

Im Grossen Rat hatten sich die Meinungen schon früher abgezeichnet. In der vorberatenden Kommission sprachen sich acht gegen drei Mitglieder gegen ein striktes Verbot aus. Dies widerspiegelte sich noch verstärkt gestern bei der Abstimmung in erster Lesung. Der Grosse Rat will mit 86 zu 14 Stimmen am Status quo festhalten und den Ausschank von leicht alkoholischen Getränken an 16-Jährige und Ältere erlauben.

Jutzet listete bei der gestrigen Grossratsdebatte über das revidierte Gaststättengesetz eine ganze Reihe Argumente auf, die zuletzt im Staatsrat den Ausschlag gegen ein strikteres Verbot gegeben hatten: Ein generelles Verbot könnte von den 16- bis 18-Jährigen gut umgangen werden, sie würden womöglich in andere Kantone fahren. Man sollte nicht alles verbieten, ein Verbot könnte gegenteilige Folgen haben und Alkohol noch interessanter machen, so Jutzet. Wirte erlitten Einkommensverluste, und in Familien würden 16- bis 18-Jährige auch Alkohol trinken. Zudem stelle für die meisten Jugendlichen der Umgang mit Alkohol kein Problem dar.

Diese Auflistung von Jutzet fasst im Wesentlichen die Argumente zusammen, die vor allem Vertreter der bürgerlichen Parteien gegen ein striktes Alkoholverbot erwähnten.

Jutzet rief aber auch in Erinnerung, warum der Staatsrat ursprünglich die Verschärfung der bisherigen Regelung vorgeschlagen hatte: Er wollte eine Debatte provozieren. «Wir wollten eine Debatte auslösen, damit sich der Grosse Rat der Problematik der Alkohol-Exzesse bei Jugendlichen bewusst wird. Die Volksvertreter sollten die Interessen zwischen Volksgesundheit und Freiheit der Jugendlichen abwägen.»

Statt einem generellen Alkoholverbot für die angestrebte Altersgruppe kündigte Jutzet dafür an, dass der Staatsrat schon bald ein Konzept vorstellen wird, wie er Alkoholismus bekämpfen will. Damit entspricht der Staatsrat auch der Forderung von Kommissionspräsident Didier Castella (FDP, Pringy), der mehr Prävention statt Verbote forderte.

Ein Rettungsversuch

Nicht alle Grossräte waren bereit, das Verbot kampflos aufzugeben. Nicole Lehner-Gigon (SP, Massonnens) reichte einen entsprechenden Änderungsantrag ein. Urs Affolter (SP, Muntelier) unterstützte sie und war mit einigen Zahlen zur Hand. So zeigen gemäss Affolter Umfragen, dass jeder vierte 15- bis 19-Jährige einmal pro Monat einen Rausch hat.

Wenn der Staatsrat beim Mindestalter für Alkoholausschank seine Position revidierte, so auch, weil er im neuen Gaststättengesetz viele Verbesserungen sieht. Damit trägt der Staat gemäss Jutzet den gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung.

So war der Rat einverstanden, ein neues Patent einzuführen, das zwischen Gaststätten mit Tages- und Nachtbetrieb unterscheidet. Das neue Patent B+ ersetzt das bisherige System mit den Verlängerungsbewilligungen. Das System gibt insbesondere den Oberamtmännern mehr Kompetenzen. Sie entscheiden selber, wie sich negative Begleiterscheinungen eines Nachtbetriebs mit den Interessen der Anwohner vertragen. Den Oberamtmännern wird aber die Auflage übertragen, die wirtschaftlichen Interessen der Wirte zu berücksichtigen.

Polizeistunde neu 24 Uhr

Das neue Gesetz wird auch private Anlässe wie Botellónes und andere Trinkveranstaltungen den gleichen Bedingungen unterstellen wie dem Konsum in Gaststätten, ohne dass allerdings vorgängig ein Gesuch gestellt werden muss. Damit haben Ordnungskräfte bessere Möglichkeiten, bei solchen Anlässen zu intervenieren.

Schliesslich erklärte sich Staatsrat Jutzet trotz einiger Nachteile bereit, im Sinne einer Vereinheitlichung die Polizeistunde für alle Wochentage auf 24 Uhr festzulegen.

Bildung: «Jugendliche sind interessiert»

Ganz zum Schluss der gestrigen Grossratsdebatte war es Staatsrätin Isabelle Chassot ein Anliegen, eine persönliche Bemerkung loszuwerden: «Wir müssen aufhören, ein entwertendes Bild der Jugendlichen zu zeichnen aufgrund dessen, was sie können und wissen und was nicht. Sie interessieren sich für das, was läuft. Sie wissen, was wir hier machen; sie wissen, wer wie über das Alkoholverbot denkt.»

Die Erziehungsdirektorin hatte zuvor wie bereits in der Septembersession dem Parlament erklären müssen, wie die politische Bildung in den obligatorischen Schulunterricht integriert ist und um was es im Wesentlichen geht.

Sie antwortete so auf eine Volksmotion der Jungen SVP, welche einen «seriösen Staatskundeunterricht» und das obligatorische Lernen der Landeshymne fordert. Der Rat verwarf die Motion mit 72 zu 6 Stimmen. uh

Mandat: Ungleichbehandlung soll ausgemerzt werden

Mit der Annahme eines Mandats ebnet der Grosse Rat den Weg, dass Selbständige und Angestellte bei der Verbilligung von Krankenkassenprämien und die Gewährung von Stipendien gleich behandelt werden.

Der Grosse Rat folgt somit dem Vorschlag des Staatsrats nach Erhöhung der Einkommens- und Vermögenslimite, bis zu welcher auf entsprechende Gesuche eingegangen wird. Der Vorschlag des Staatsrates erhöht das maximale Bruttoeinkommen von 150 000 auf 200 000 Franken und des Vermögens von 1 auf 1,5 Millionen Franken.

Dabei handelt es sich um Bruttowerte, und dies ist auch die Ursache der Änderung. Wie aus der Debatte hervorging, waren bisher selbständig Erwerbende schlechter gestellt. Erwähnt wurde vor allem die Landwirtschaft, wo das Privatvermögen für Bauern auch gleich Arbeitsinstrument ist, beispielsweise der Wert des Viehs.

Wer bisher aufgrund der Limite nicht berücksichtigt wurde, hat jetzt eher die Möglichkeit, sein Gesuch individuell zu präsentieren und so in Genuss von erleichterten Krankenkassenprämien oder Stipendien zu kommen. Der Vorschlag ist einzig mit einer Anpassung der Informatik umsetzbar. Der Kanton erwartet Mehrausgaben von jährlich 410 000 Franken. uh

 

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