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Der Staatsrat nimmt das neue Gemeindegesetz in Angriff

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Arbeitsgruppen, ein Projekt- und ein Lenkungsausschuss beginnen jetzt die Arbeiten für die Revision des Gemeindegesetzes. Dieses soll bis Ende 2025 in den Grossen Rat kommen.

Das aktuelle Gesetz über die Gemeinden ist bereits 40 Jahre alt. Seitdem hat sich die politische Landschaft des Kantons stark verändert: Neue Gemeindeparlamente sind entstanden, Gemeinden haben fusioniert, und Gemeinderäte haben sich professionalisiert. Parallel hat das Gemeindegesetz etliche Anpassungen erfahren. Gemäss einer Mitteilung des Kantons waren es im Laufe der Zeit über 40 Änderungen – also im Durchschnitt mehr als eine Änderung pro Jahr.

Nun lanciert der Staatsrat die Arbeiten für eine Totalrevision des Gesetzes über die Gemeinden. Damit setzt er eine Motion der ehemaligen Grossräte André Schneuwly (Freie Wähler, Düdingen) und Benoît Piller (SP, Avry-sur-Matran) um.

Erster Meilenstein im Sommer 2024

Gemäss der Mitteilung rechnet der Kanton damit, bis Sommer 2024 einen ersten Meilenstein zu erreichen. Dann soll nämlich der Staatsrat einen Gesetzesvorentwurf erhalten. Eine breite Vernehmlassung soll Ende 2024 folgen. Den endgültigen Entwurf des Gesetzes will der Staatsrat Ende 2025 dem Grossen Rat vorlegen – «also vor den Gesamterneuerungswahlen im Frühling 2026, damit die Gemeindebehörden, die die Ausarbeitung des Entwurfs begleitet haben, noch im Amt sind».

In den kommenden Wochen werden Arbeitsgruppen gebildet, die sich mit den verschiedenen Aspekten des Gesetzes auseinandersetzen sollen. Diese Arbeitsgruppen unterstehen einem Projektausschuss. In diesem sitzen Vertreterinnen und Vertreter der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft, des Amts für Gemeinden, des Gemeindeverbands sowie der Oberämter. Der Projektausschuss wiederum untersteht einem Lenkungsausschuss. Diesem gehören die Staatsräte Didier Castella (FDP, Direktion der Institutionen), Jean-François Steiert (SP, Direktion für Raumentwicklung) und Jean-Pierre Siggen (Die Mitte, Finanzdirektion) an. Drei Vertreter des Gemeindeverbands sowie zwei Oberamtmänner nehmen ebenfalls Einsitz im Lenkungsausschuss.

Grösstmöglicher Spielraum für Gemeinden

Drei Grundsätze hat der Lenkungsausschuss für die Totalrevision festgelegt, teilt der Kanton mit: Erstens, jede organisatorische Aufgabe wird der Stufe übertragen, die sie am besten erfüllen kann, entweder der Staat oder die Gemeinden. Zweitens, die Gemeinden werden den grösstmöglichen Spielraum erhalten für organisatorische Aufgaben und Entscheide mit örtlicher Tragweite. Drittens sollen die organisatorischen Aufgaben so verteilt werden, dass die lokale Demokratie optimal ausgeübt werden kann und dass es beste Rahmenbedingungen für die öffentlichen Leistungen gibt.

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