Das Amt einer Grossrätin ist grundsätzlich vereinbar mit einem Lehramt an der obligatorischen Schule. Zu diesem Schluss kommt der Staatsrat in seiner Antwort auf eine Motion von Grossrat Rudolf Vonlanthen (FDP, Giffers). Dieser hat in seiner Motion eine Änderung des Gesetzes über die Ausübung der politischen Rechte verlangt. Gemäss Vonlanthen soll in einem Artikel des Gesetzes festgehalten werden, dass Lehrpersonen der öffentlichen Schule nicht mehr dem Grossen Rat angehören dürfen. Er kritisierte, dass die Absenzen aufgrund der Parlamentsarbeit einen zu negativen Einfluss auf den Unterricht hätten und dass sich Lehrpersonen gegenüber dem Staat nicht loyal verhielten.
Der Staatsrat empfiehlt dem Parlament die Motion zur Ablehnung, weil aus seiner Sicht weder eine administrative noch eine politische Unvereinbarkeit für Lehrkräfte bestehe. Lehrer würden bei ihrer Wahl in den Grossen Rat in der Regel ihre Pensen reduzieren oder ihre Stelle teilen. Der Staatsrat sieht keine Interessenkonflikte und weiss von keinen anhaltenden Auseinandersetzungen zwischen Lehrkräften und der Erziehungsdirektion. In seiner Antwort schreibt der Staatsrat, die vorgeschlagene Lösung würde einen Teil der Staatsbeamten stigmatisieren und ihre politischen Rechte ungerechtfertigt beschränken.
Vonlanthen zeigt sich von der Antwort nicht überrascht. Dennoch will er die Motion aufrechterhalten: «Ich will eine Diskussion zum Thema, und ich will, dass eine Mehrheit entscheidet.» Wie er sagt, gehe es nicht an, dass eine Person gegen den Willen des Arbeitgebers kandidiere.
Bericht Seite 3
«Ich will
eine Diskussion, und ich will,
dass eine Mehrheit entscheidet.»
Rudolf Vonlanthen
FDP-Grossrat