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Der Staatsrat will vorläufig keine Parlamente in Gemeindeverbänden

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Zwei Grossräte forderten in einer Motion mehr Mitsprache für die Bevölkerung in Gemeindeverbänden. Der Staatsrat lehnt die Motion ab, will das Anliegen aber in einer Gesetzesrevision behandeln.

Freiburger Gemeindeverbände haben einen Vorstand und eine Delegiertenversammlung. In beiden Organen sitzen Gemeinderäte. Die Grossräte Grégoire Kubski (SP, Bulle) und Pauline Robatel (FDP, Torny-le-Grand) fordern in einer Motion, dass die Bevölkerung die Möglichkeit bekommen soll, auf direktem Weg Vertreterinnen und Vertreter in Gemeindeverbände zu wählen. Diese Personen würden dann ein parlamentarisches Organ bilden, das den Vorstand und die Delegiertenversammlung ergänzt. «Dieses neue Organ hätte eine beratende Funktion oder definierte Entscheidungsbefugnisse», schreiben sie in ihrem Vorstoss.

Weil Gemeindeverbände zunehmend wichtigere Aufgaben übernehmen, verschiebe sich der Schwerpunkt der Macht von den Gemeinden zu den Verbänden, argumentieren die zwei Grossräte. Ohne direkte Mitsprachemöglichkeit der Bevölkerung entstehe ein Demokratiedefizit. Mit dem parlamentarischen Organ wäre die Repräsentativität der Bevölkerung in den Gemeindeverbänden sichergestellt. «Es wäre eine Art Parlament, das die Kontrolle über die Leitung des Verbands und seines Budgets gewährleistet und bei allen grösseren Projekten konsultiert wird», schreiben Kubski und Robatel.

Wahl frühestens im Jahr 2026

Der Staatsrat beantragt dem Grossen Rat, die Motion abzulehnen. Deren Anliegen solle innerhalb der laufenden Totalrevision des Gesetzes über die Gemeinden behandelt werden. Die Motion separat zu behandeln, wie es die zwei Grossräte fordern, lehnt die Kantonsregierung ab. Denn eine Wahl der Gemeindeverbandsparlamente wäre, bei Annahme der Motion, frühestens 2026 möglich. Das wäre erst nach dem Ende der laufenden Gesetzesrevision. «Deren Zeitplan sieht vor, dass Ende 2024 ein Vorentwurf in die Vernehmlassung gegeben und der endgültige Entwurf Ende 2025 an das Parlament überwiesen wird», so die Regierung. «Der Staatsrat kann sich folglich dem Argument der Dringlichkeit nicht anschliessen.»

Die Vorwürfe, dass Gemeindeverbände einen Grossteil der Gemeindebudgets beanspruchten und die Gemeinden keinen Einfluss auf die Budgets hätten, weist die Regierung zurück: «Insgesamt machten die gebundenen Ausgaben der Gemeindeverbände im Jahr 2021 18,7 Prozent der Gemeindeausgaben aus.» Die gebundenen Ausgaben des Kantons hätten im selben Jahr 22,8 Prozent ausgemacht.

Initiativen und Referenden

Die Gemeindevertreterinnen und -vertreter würden die jährlichen Voranschläge der Verbände vorbereiten und beschliessen. Zudem stellen sie den Gemeindeversammlungen oder Generalräten die verbandsbezogenen Posten in den Budgets vor. Weiter seien Gemeindeverbände verpflichtet, einen Finanzplan für fünf Jahre zu erstellen. «Der jährliche Aufwand, der sich aus den Aktivitäten der Verbände ergibt, ist für die Mitgliedsgemeinden somit vorhersehbar.»

Weiter erwähnt der Staatsrat, dass in den Gemeindeverbänden Initiativen und Referenden eingereicht werden können. Diese würden es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, «direkt auf wichtige Entscheidungen der Verbände Einfluss zu nehmen». Die Gemeinderäte hätten auch die Kompetenz, eine Volksabstimmung zu beantragen. Diese müssten die Exekutiven von einem Viertel der Verbandsgemeinden fordern, wenn die entsprechende Ausgabe eines Verbands den in den Statuten festgelegten Betrag übersteigt.

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