Der Staatsrat zuhanden des Grossen Rates: einen Dekretsentwurf über die Finanzierung und den Betrieb der Anschlussklassen; einen Dekretsentwurf über den Beitritt des Kantons Freiburg zur Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich(IRV);
einen Bericht über die Änderungen des kantonalen Richtplans infolge der Ausarbeitung des kantonalen Verkehrsplans; einen Bericht über die Änderung des kantonalen Richtplans «Erhaltenswerte Alpbetriebe».
Er ein Reglement über die Organisation und die Arbeitsweise der Kommissionen des Staates.
Er den Beschluss betreffend Beschränkung bzw. Verbot der Schifffahrt auf gewissen Seen.