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Der Weg zur Agglomeration

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Am 19.September 1995 hatte der Grosse Rat das Agglomerationsgesetz angenommen. Darin war bestimmt worden, dass auf Antrag der Gemeinderäte oder eines Zehntels der Stimmberechtigten von mindestens zwei Gemeinden der Staatsrat den provisorischen Perimeter der Agglomeration festlegt. Eine der Gemeinden muss dabei die Zentrumsgemeinde sein.

Im Frühling 1999 ist in den Gemeinden Belfaux, Corminboeuf, Freiburg, Marly und Villars-sur-Glâne eine Initiative eingereicht worden, welche den Staatsrat um die Ausarbeitung eines provisorischen Perimeters ersucht.
Der Staatsrat wird diese Aufgabe bis zum 31. März abschliessen; bis dahin werden in allen Gemeinden Vernehmlassungen zu den drei vorgeschlagenen Varianten durchgeführt.

Jede Gemeinde des provisorischen Perimeters hat Anrecht auf mindestens zwei Gemeindevertreter in der konstituierenden Versammlung. Den Gemeinden mit über 1000 Einwohnern steht für je 5000 Einwohner ein zusätzlicher Vertreter zu. Vorsitz der Versammlung führt der Oberamtmann des Bezirkes, welchem die Mehrheit der Gemeinden angehört.

Die Versammlung erarbeitet einen Statutenentwurf, in welchem sie den endgültigen Perimeter, die Aufgaben der Agglomeration und die Kriterien für die Beiträge der Gemeinden festlegt. Ab der Festlegung des provisorischen Perimeters hat die Versammlungn drei Jahre Zeit, den Statutenentwurf auszuarbeiten.
Wenn der Entwurf schliesslich vom Staatsrat genehmigt worden ist, wird er den Bürgern des definitiven Perimeters zur Abstimmung unterbreitet.

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