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Des Betrugs und der Veruntreuung beschuldigt

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Des Betrugs und der
Veruntreuung beschuldigt

Ein Deutschfreiburger Anlageberater hat in der Zeit von 1994 bis 1998 rund 5,8 Millionen Franken an Kundengeldern entgegengenommen. An die Kunden zurückbezahlt wurden jedoch lediglich rund 800 000 Franken. Seit Mittwoch muss sich der Beschuldigte vor dem Wirtschaftsstrafgericht verantworten.

Von IRMGARD LEHMANN

Der Deutschfreiburger Anlageberater A. hat im Jahre 1994 eine Firma gegründet, die sich im Anlagebereich betätigte. Die Firma, die im wesentlichen als Einmannbetrieb funktionierte, handelte offensichtlich als «aktive» Treuhänderin.

In der Folge schaltete sich jedoch die eidgenössische Bankenkommission ein und stellte fest, dass die Firma von A. eine bankenähnliche bewilligungspflichtige Tätigkeit ausübte. Eine Bewilligung lag jedoch keine vor, so dass die Kommission im Herbst 1998 deren sofortige Schliessung verfügte.

Wo sind die Kundengelder?

In den Zeit von 1994 bis 1998 hat
die Firma rund 5,8 Millionen Franken an Kundengeldern entgegengenommen. Davon wurden 4,7 Millionen Franken bei verschiedenen Finanzinstituten reinvestiert. Die Zurückführung an die Firma betrug 3,2 Millionen. Die Expertise ergab jedoch, dass lediglich rund 800 000 Franken an die Kunden zurückbezahlt wurden.

Nachweislich wurden rund 2,2 Millionen an den des Betrugs und der Veruntreuung beschuldigten Anklageberater A bezahlt. 850 000 gingen wiederum an «nahestehende» Personen oder wurden zur Begleichung von allgemeinen Gesellschaftskosten und für einen Sponsoringvertrag im Automobilrennsport eingesetzt.

Unterlagen abhanden gekommen

Am ersten Verhandlungstag am Mittwoch vor dem Wirtschaftsstrafgericht musste der 44-jährige Deutschfreiburger vorab zu Fragen der fehlenden Dokumentation im Geschäftsverlauf (1994-1998) Stellung nehmen. Der Beschuldigte beteuerte immer wieder, dass ihm sämtliche Unterlagen gestohlen worden seien, so dass keine Dokumente mehr vorliegen würden. Auf die Fragen des Gerichtspräsidenten André Waeber entgegnete er regelmässig mit «Kein Kommentar» oder «Ich weiss nicht mehr.»

A ist in psychiatrischer Behandlung und als arbeitsunfähig erklärt. Laut Arztzeugnis hat er Suizidversuche hinter sich. A, der ursprünglich als Elektromonteur gearbeitet hatte, hat sich später im «Informatikbereich und im Mangement hochgearbeitet» und eben 1994 die Finanzdienstleistungsfirma gegründet. Anlässlich der Verhandlung wies er immer wieder auf seinen angeschlagenen Gesundheitszustand hin.
Befragt wurde ebenfalls der italienische Staatsangehörige B aus Solothurn, der angeblich ohne Lohn im Bereich «Kundenwerbung-Verkauf» gearbeitet hatte. Die Firma beschäftigte B und weitere vier Mitarbeiter als Freelances.

Staatsanwaltschaft hat Beschwerde
eingereicht

Die Anklage gegen A und den italienischen Staatsangehörigen B, Werbeberater, führt auf das Jahr 1998 zurück. Privatpersonen wie auch eine Firma reichten wegen Betrugs, Veruntreuung und ungetreuer Geschäftsbesorgung Strafanzeige ein. Doch der Untersuchungsrichter stellte das gegen A und B geführte Strafverfahren wegen Betrugs ein.

Er überwies jedoch A wegen Veruntreuung und ungetreuer Geschäftsbesorgung an das Wirtschaftsstrafgericht. Wegen Gehilfenschaft wurde ebenfalls B überwiesen.

Gegen das Einstellen des Strafverfahrens in Bezug auf Betrug reichte die Staatsanwaltschaft jedoch Beschwerde ein, welche vom Kantonsgericht gutgeheissen wurde. Somit muss sich das Wirtschaftsstrafgericht auch damit befassen.

Die Verhandlung wird am Freitag weitergeführt.

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