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Des mehrfachen Diebstahls überführt

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Strafgericht Sense spricht Strafen von 16 und 24 Monaten aus

Der 31-jährige Angeklagte hatte im Frühling 1999 die Flüchtlingsunterkunft in Schmitten verlassen und war zu einem Kollegen in der Stadt gezogen. Von dort aus ging er im Verlauf der Monate April und Mai teils allein, teils mit Komplizen auf Diebestour. Beim schwersten Fall handelte es sich um einen Einbruch in ein Lagerhaus in Prez-vers-Noréaz. Zusammen mit dem 35-jährigen Rumänen hatte er damals 40 Kartons Zigaretten im Wert von 100000 Franken entwendet und sie nach Zürich verkauft. Dieser Diebstahl war mit einem Handicap verbunden; erlitt doch das erste Fahrzeug, mit dem die Ware abtransportiert werden sollte, eine Panne. So musste ein zweites Fahrzeug entwendet und die Ware umgeladen werden.

Wie der Angeklagte gestern vor Gericht erklärte, kam der Rumäne zu seinem Kollegen auf Besuch. Dieser habe ihm versprochen, ihm einen kanadischen Pass zu verschaffen, wenn er ihm beim Einbruch helfe. Wenig später brach er mit zwei Kollegen in die Landi in St. Antoni ein, wobei er und ein Komplize verhaftet wurden. Der dritte, der Wache stand, konnte flüchten. Dem mit ihm verhafteten Komplizen war später die Flucht gelungen.
Im Lauf der Untersuchung konfiszierte die Polizei die Schuhe des Festgenommenen. Anhand von Schuhabdrücken, die die Polizei an verschiedenen Tatorten – in Freiburg, in Schmitten und Düdingen – gesichert hatte, konnte sie ihm weitere Einbrüche nachweisen. Die Polizei hatte festgestellt, dass nach der Festnahme des Angeklagten an keinem Tatort mehr Schuhabdrücke mit dem gleichen Profil gefunden wurden. Der Angeklagte bestritt diese ihm zugeschriebenen Vergehen aber allesamt.
Patrick Genoud, der Substitut der Staatsanwältin, beantragte für den 31-jährigen Rumänen eine Gefängnisstrafe von 24 Monaten. Auf den Antrag auf Landesverweis verzichtete er, weil der Angeklagte nach Verbüssung der Strafe ohnehin administrativ des Landes verwiesen werde. Für den abwesenden 35-jährigen Rumänen verlangte er eine 24-monatige Gefängnisstrafe und einen 10-jährigen Landesverweis. Er war nach Verurteilungen schon dreimal wieder illegal in die Schweiz eingereist.
Anwalt Patrik Gruber bestritt, dass sein Mandant gewerbs- und bandenmässig gehandelt habe, wie ihm dies die Anklage vorwirft. Er wies weiter darauf hin, dass er nicht als Anführer, sondern als Gehilfe aufgetreten sei. Bei den Vergehen, die dem Angeklagten aufgrund der Schuhabdrücke angelastet würden, handle es sich um unbewiesene Behauptungen, führte er weiter aus. Er beantragte für seinen Mandanten eine Gefängnisstrafe von acht Monaten, unter Anrechnung der Untersuchungshaft. Da der Angeklagte seit Mai 1999 in Untersuchungshaft ist, beantragte er die sofortige Freilassung.
Das Gericht bezog in sein Urteil neben dem mehrfachen gewerbsmässigen Diebstahl auch mehrfache Sachbeschädigung, mehrfachen Hausfriedensbruch und mehrfache Entwendung eines Fahrzeuges mit ein.

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