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«Die Abstimmung ist eröffnet»

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Der Grosse Rat stimmt neu elektronisch ab

Diese Neuerung sollte ihnen jedoch nicht allzu grosse Probleme bereiten, denn sie haben einen Leitfaden erhalten, der ihnen das Vorgehen im Detail erklärt. Wie bisher dürfen die Abgeordneten ihre Stimme nur von ihrem festen Platz aus im Grossratssaal abgeben.

Wie funktioniert die Anlage?

An die elektronische Abstimmung muss sich auch der Präsident oder die Präsidentin des Grossen Rates gewöhnen. Nachdem er oder sie genau erklärt hat, über was abgestimmt wird, muss er oder sie die Abstimmung als eröffnet erklären und die Anlage in Betrieb setzen. Für die Grossräte bedeutet dies dann, dass sie zuerst auf die weisse, blinkende Taste «Anwesend» drücken müssen. Anschliessend ist eine der Tasten für die Stimmabgabe zu drücken, «Ja», «Nein» oder «Enthaltung». Das Licht bei der gedrückten Taste bestätigt die Stimmabgabe. Sie kann während der Abstimmung korrigiert werden, indem die stimmende Person auf eine andere Taste drückt. Die Grossrätinnen und Grossräte haben 10 Sekunden Zeit, um ihre Stimme abzugeben. Nach 10 Sekunden wird die Abstimmung automatisch abgeschlossen. Dann zeigt die Anzeigetafel während 10 Sekunden die Anzahl «Ja», «Nein» und «Enthaltungen» an. Danach wird auf zwei synoptischen Anzeigetafeln mit einem Lichtsignal gezeigt, wer wie gestimmt hat: Grün für «Ja», Rot für «Nein» und Gelb für «Enthaltung».

Wie dem Leitfaden weiter zu entnehmen ist, gibt die Präsidentin oder der Präsident des Grossen Rates das Abstimmungsergebnis bekannt. Das zahlenmässige Ergebnis wird während
ungefähr 30 Sekunden auf den Anzeigetafeln gezeigt. Es wird auch ausgedruckt und dem Sitzungsprotokoll beigefügt.
Bei einer Schlussabstimmung oder bei einer anderen Abstimmung auf schriftlichen Antrag von mindestens 20 Grossrätinnen und Grossräten wird das Ergebnis wie bei einer einfachen Abstimmung bekannt gegeben, aber zusätzlich mit einer Namensliste veröffentlicht. Diese Liste wird dem Sitzungsprotokoll beigefügt und im Amtlichen Tagblatt der Sitzungen des Grossen Rates veröffentlicht. Sie wird sofort den Stimmenzählern, den Fraktionspräsidenten und den Medien übergeben.

Neu nur noch
einwöchige Sessionen

Neu ist auch, dass die Sessionen des Grossen Rates nur noch eine Woche dauern. Das Kantonsparlament hat im vergangenen Jahr beschlossen, pro Jahr achtmal während einer Woche zu tagen statt wie bis anhin viermal während zwei Wochen. So wird die Februar-Session 2000 bereits am nächsten Freitag zu Ende gehen. Im Monat März steht aber bereits wieder die nächste Session auf dem Programm.

Gesetz über die Heime
für Betagte im Vordergrund

Im Mittelpunkt der Februar-Session steht zweifelsohne das Gesetz über die Heime für Betagte. Bekanntlich hat der Grosse Rat den Gesetzesentwurf bereits in der vergangenen November-Session beraten. Als aber 20 Abänderungsanträge auf dem Pult der Grossratspräsidentin lagen, wurde der Entwurf an die parlamentarische Kommission zurückgewiesen. Zu reden gab vor allem auch die Frage der freien Heimwahl resp. die Frage, wer bei einem Heimaufenthalt ausserhalb des Bezirks die Finanzierungskosten zu tragen hat. Der Staatsrat wollte, dass diese auch den Heimbewohnern aufgebürdet werden können. Dagegen wehrte sich aber der Grosse Rat.

Auf dem Programm steht u.a. auch der Erwerb, der Um- und Ausbau des Gebäudes «Industrielle» an der Zeughausgasse 17 in Freiburg für das Staatsarchiv und das Bezirksgericht Saane. 12 Mio. Franken kostet die Verwirklichung dieses Vorhabens. Weiter stehen auch viele Interpellationen und Motionen auf dem Programm.

Drei neue Grossräte

Die Februar-Session beginnt allerdings mit der Vereidigung von drei neuen Grossrätinnen und Grossräten, nämlich von Jacques Ballaman (cvp, Broye), Huguette Piantini (sp, Saane) und Martin Tschopp (sp, Sense). Sie treten die Nachfolge der beiden Nationalrätinnen Thérèse Meyer-Kaelin (cvp) und Liliane Chappuis (sp) sowie von Bruno Reidy (sp) an. Jacques Ballaman aus Vallon tritt sein Grossratsmandat nicht zu einem sehr günstigen Datum an, war er doch am vergangenen Freitag im Amtsblatt gleich dreimal als Schuldner aufgeführt, dessen Liegenschaften zwangsversteigert werden müssen.

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