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«Die Anklageschrift ist schlicht Schrott»

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Überweisungsverfügung in einem Hanfprozess geht zurück an Untersuchungsrichterin

Autor: Von IMELDA RUFFIEUX

Es war eine gelungene Lektion an Rhetorik und der Kunst, wirkungsvoll zu plädieren, die am Strafgericht Tafers am Dienstag geboten wurde. Die drei Angeklagten, ein 48-jähriger Mann, sein zwei Jahre älterer Bruder sowie eine 37 Jahre alte Frau, spielten im Grunde nur eine Nebenrolle. Und dies, obwohl sie sich wegen des Vorwurfs der qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz hätten verantworten sollen.Die drei kamen gar nicht dazu, über ihre Geschäfte auf dem ehe-maligen CannaBioland-Gelände in Litzistorf bei Bösingen sowie in Hanfläden in Bern und Basel auszusagen.

Anklage-Grundsatz verletzt

Die Verhandlung begann und endete nämlich bei der Klärung der Vorfragen. Und da hatten vor allem die Juristen das Wort. Die Verteidiger der beiden Brüder waren sich einig, dass man den Fall gar nicht verhandeln könne, weil hier der Anklage-Grundsatz verletzt worden sei, der Grundsatz, wonach jeder Angeklagte das Recht habe zu wissen, weshalb er eigentlich angeklagt sei.Joachim Lerf, einer der Verteidiger, sprach von einer Verletzung von Menschenrechten und sparte nicht an Kritik an der 33 Seiten langen Überweisungsverfügung. «Es geht um Hanf. Das ist per se schon ein Schwerverbrechen im Kanton Freiburg. Und wenn es dann noch einen Bezug zu Litzistorf hat, ist das sehr schlimm in diesem Kanton», hielt er provozierend fest.

Nachsitzen gefordert

Aus der Überweisungsverfügung werde nicht einmal klar, welche Zeitperiode verhandelt werden soll. «Nach fünf Jahren Untersuchung wäre es wohl herauszudestillieren gewesen, wer was getan hat. Aber das überlässt die Untersuchungsrichterin dem Gericht», führte Joachim Lerf aus. Die Überweisungsverfügung sei ungenügend. «Das bedeutet Nachsitzen», forderte er. Die Unterlagen müssten neu redigiert werden, damit eine Anklageschrift vorgelegt werden könne, die man auch verstehe.Noch deutlicher verurteilte Anwalt André Clerc die Arbeit der Untersuchungsrichterin Franziska Bolliger und des Kantonsgerichts. «Sie haben vergessen, was sie gelernt haben.» Er habe sich gar nicht vorbereitet für die Verhandlung, führte er aus. «Denn ich weiss ja nicht, was meinem Mandanten vorgeworfen wird und mein Mandant weiss es auch nicht.»

«Schlicht Schrott»

Voller Sarkasmus machte sich André Clerc einen Spass daraus, die einzelnen, seinen Mandanten betreffenden Passagen aus der Anklageschrift zu zerpflücken. «Es sind auch nach fünf Jahren Untersuchung keine konkreten strafrechtlichen Vorwürfe zu finden.» Er könne diesen ?Plunder? immer wieder lesen, er finde keine Antworten. «Die Überweisungsverfügung ist schlicht Schrott. So geht das nicht.»Anwalt Clerc hielt in seinen Beweisanträgen fest, einige Ärzte vorzuladen, die von der Firma des einen Angeklagten Hanfprodukte an ihre Patienten verschrieben haben sollen. Der Verteidiger amüsierte sich auch über die fehlgeschlagenen Versuche eines Arztes im kantonalen Laboratorium, Hanftee herzustellen. «Der hat das Rezept nicht verstanden. Aber ich habe Verständnis, auch ich schaffe es nicht, einen Betty-Bossi-Kuchen aus dem Ofen zu ziehen.»

Noch mehr Sarkasmus

Nach diesen Ausführungen versuchte Gabriele Berger, Vertreterin der Staatsanwaltschaft, das Gericht zu überzeugen, den Fall nicht weiter zu verzögern, in dem er ans Untersuchungsrichteramt zurückgewiesen wird. «Anwalt Clerc ist clever und er plädiert gerne. Seine Strategie ist klar: Er ist nicht für den Prozess vorbereitet und liest deshalb einfach die Anklageschrift vor, damit er sie kennenlernt», geizte auch sie nicht mit Sarkasmus.Gabriele Berger wehrte sich gegen die Vorwürfe, es sei nicht klar, was wem eigentlich vorgeworfen werde. «Das ist selbstverständlich klar. Aber es ist immer gut, am Anfang eines Prozesses ein wenig für Stimmung zu sorgen und zu versuchen, das Gericht durcheinanderzubringen.» Die Staatsanwältin räumte ein, dass die Überweisungsverfügung kein Schulbeispiel ist. «Aber sie genügt knapp den Anforderungen.» Die Schrift sei nicht präzis, aber verständlich.

Präzisierung nötig

Das Gericht unter dem Präsidium von Peter Rentsch teilte die Bedenken der Verteidiger. Es entschied, den Fall zur Präzisierung an die Untersuchungsrichterin zurückzuweisen. Sie soll klar zusammenfassen, was wem wann und wo vorgeworfen werde. Es sei in zeitlicher und tatsächli- cher Hinsicht nicht durchwegs klar aus der Anklageschrift herauszulesen, wo strafbare Handlungen vorliegen.Peter Rentsch hielt fest, dass nicht eine neue Überweisungsverfügung verlangt werde, sondern eine Präzisierung. Da dies der Untersuchungsrichterin etwa eine Woche Arbeit koste, halte das Gericht an der Fortsetzung des Prozesses am zweiten Verhandlungstag, am 13. März, fest.

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