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Die Anschlussklassen wirken sich positiv auf die obligatorische Schule aus

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Autor: arthur zurkinden

Im September 2006 wurde in der Stadt Freiburg je eine Anschlussklasse für französisch und deutsch sprechende Schüler eröffnet. Seit September 2007 wird auch in Bulle eine solche Klasse geführt. Gedacht sind sie für problematische Schülerinnen und Schüler, die in der obligatorischen Schule nicht mehr tragbar sind.

Ermöglicht wurde die Eröffnung der drei Anschlussklassen durch ein Dekret vom 31. Dezember 2005, das am 31. August 2008 abgelaufen ist. Deshalb gelangt nun der Staatsrat mit einem weiteren Dekret an den Grossen Rat, um den Betrieb und die Finanzierung der Anschlussklassen weiterhin zu garantieren. Das neue Dekret soll gültig sein, bis das Schulgesetz revidiert wird.

Vorübergehender Aufenthalt

Die 51 Schülerinnen und Schüler, welche bisher in die Anschlussklassen gesteckt wurden, kamen aus 13 Orientierungsschulen und einem Primarschulkreis. Sie blieben zwischen sechs und 16 Wochen in diesen Klassen, wobei der Durchschnitt bei rund zehn Wochen lag, wie der Botschaft des Staatsrates entnommen werden kann.

Von den 21 Schülerinnen und Schülern des ersten Jahres (2006/07) konnten 15 nach dem Besuch der Anschlussklassen erfolgreich wieder in die obligatorische Schule eingegliedert werden. Bei drei Absolventen blieb die Wiedereingliederung in die ursprüngliche Klasse ohne positive Entwicklung, bei drei wurden andere Lösungen (therapeutische Nachbetreuung, Pflegefamilie) gefunden, und bei zwei Schülern ist die Suche nach einer Lösung noch im Gange. Von den 28 Schülerinnen und Schülern des zweiten Schuljahres (2007/08) konnten 17 erfolgreich wiedereingegliedert werden, bei acht wurde eine andere Lösung gefunden.

Schulinterne Massnahmen

Die Anschlussklassen sind aber nur eine Massnahme, um schwierigen Schülern wieder Halt zu geben. So werden bereits in den obligatorischen Schulen Aktionen durchgeführt, entweder mit dem Personal, das den Schulen zur Verfügung steht, oder durch auswärtige Fachkräfte. Laut Staatsrat sind bisher alle Gesuche um Ressourcenpersonal für eine rasche Regelung der aufgetretenen Probleme beantwortet worden.

«Mobile Einheit» und Koordinationsorgan

Als weitere Massnahme wird demnächst eine «Mobile Einheit» ihre Tätigkeit aufnehmen. Mit der Mobilen Einheit bietet die Erziehungsdirektion der Lehrperson Unterstützung an. In Krisensituationen kann sie psychologische oder sozialpädagogische Hilfe anfordern. Eine Fachperson der Mobilen Einheit ist bereit, die Klasse zu besuchen, Schüler zu betreuen oder auch die Lehrperson zu coachen.

Bereits eingesetzt wurde auch ein Koordinationsorgan, dessen Aufgaben vorher durch das OS-Inspektorat und die Vorsteher der Ämter für den obligatorischen Unterricht wahrgenommen wurden. Dieses Organ ist für die Zuteilung der Ressourcen für die internen Massnahmen nach Bedarf der Schulen, die Koordination der verschiedenen kantonalen Massnahmen, vernetzte Zusammenarbeit mit den Amtsstellen des Kantons und den betreffenden Institutionen, Beurteilung der Einsätze der Mobilen Einheit, der schulinternen Massnahmen und der Leistungen der Anschlussklassen zuständig.

Für die Betreuung der verhaltensauffälligen Schüler soll nach der vollständigen Umsetzung aller Massnahmen im Jahr 2010 ein Team von 26 Personen zuständig sein.

Ein Internat für Jugendliche?

Gemäss Staatsrat hat er zudem eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die den Bedarf nach einem stationären Aufnahmezentrum, also einem Internat, abklären soll. Wie er in der Botschaft festhält, hat es sich als schwierig erwiesen, geeignete Lösungen für betroffene Jugendliche zu finden. Einerseits mangle es an Institutionen mit einem integrierten schulischen Angebot. «Andererseits besteht die Notwendigkeit, eine umfassende Betreuung anzubieten, mit der die nötigen Verhaltensänderungen erreicht werden können.»

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