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Die Betriebshilfe wird ausgebaut

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Die Betriebshilfe wird ausgebaut

Generalversammlung der bäuerlichen Bürgschaftsgenossenschaft in St-Aubin

Im Rahmen der neuen Agrarpolitik zieht sich der Staat zurück. Im freien Markt haben die Produzenten mehr Eigenverantwortung zu übernehmen. Die bisherige Betriebshilfe wurde nun als soziale Begleitmassnahme ausgebaut.

Von Josef Jungo

Die Konturen der neuen Agrarpolitik sind ersichtlich geworden und die Perspektiven für die einzelnen Betriebe abschätzbar. Für die einen bedeuten sie eine Chance, andere sehen finanzielle und menschliche Probleme auf sich zukommen. Aufgrund der neuen Entwicklung wird die Betriebshilfe als soziale Begleitmassnahme umstrukturiert.

Die Betriebshilfe ist das Instrument zur Unterstützung von Betrieben, die ohne eigenes Verschulden in eine Notlage geraten sind. In den nächsten zehn Jahren kann sie auch eingesetzt werden, wenn zukunftsträchtige Betriebe infolge der veränderten wirtschaftlichen und agrarpolitischen Rahmenbedingungen in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind.

Die Betriebshilfe erlaubt bis zu einem gewissen Grad die Ablösung bestehender Schulden durch zinsfreie Darlehen. Die so eingesparten Zinse können dadurch für die Tilgung der Fremdmittel eingesetzt werden. Somit leistet die Betriebshilfe einen Beitrag zur Entschuldung der Landwirtschaft. Gesamtschweizerisch wurden für das laufende Jahr vom Bund 20 Millionen Franken an neuen Bundesmitteln zur Verfügung gestellt.

Kanton will Mittel
zur Verfügung stellen

An der Delegiertenversammlung des Freiburgischen Bauernverbandes in Rue kündete Landwirtschaftsdirektor Pascal Corminboeuf an, dass der Kanton für diese Hilfe ebenfalls Mittel zur Verfügung stellen will. Die Erkenntnisse der Arbeitsgruppe «Früherkennung der finanziellen Lage», die in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftlichen Betriebsberatung in Grangeneuve eingesetzt wurde, zeigten die Notwendigkeit dieser raschen Hilfe auf. Die Darlehen sind längstens 20 Jahre nach Auszahlung zurückzuzahlen.

Nach dem Bericht der Bäuerlichen Bürgschaftsgenossenschaft, die heute unter dem Vorsitz von Finanzdirektor Urs Schwaller in St-Aubin tagt, könnten aufgrund der Eigenmittel der Selbsthilfeorganisation bis gegen 26 Mio. Franken verbürgt werden. Dieser Betrag sei aufgrund der heutigen Rahmenbedingungen eindeutig als zu hoch anzusehen, sagte Alois Julmy. Heute werden rund 3 Mio. Franken beansprucht.

Viel wichtiger sei heute die Verbürgung – eine Rückversicherung – der Investitionskredite zugunsten von Pächtern geworden, welche keine Grundpfandsicherheiten bieten können. Zusätzlich zu den eingegangenen Bürgschaften wurden im Berichtsjahr durch die Kantonale Zentralstelle für Agrarkredite in 178 Fällen 16,4 Mio. Franken zinslose Darlehen gewährt. Die Investitionskredite wurden 1963 eingeführt. Seither konnten im Kanton Freiburg 10 015 Darlehen mit einer Gesamtsumme von 460 Mio. Franken bewilligt werden.

Kein Geld mehr für Landkäufe

Die Strukturbereinigung in der Landwirtschaft ist in vollem Gang. Betriebe, die überleben wollen, sollten nebst einer guten, fachlichen Ausbildung, Motivation und möglichst gesunder Finanzlage über eine gewisse Betriebsgrösse verfügen. Betriebsvergrösserungen können über Zupacht erfolgen; langfristig wäre der Landzukauf noch wichtiger. Gerade in dieser für die Bauern schwierigen Umbauphase werden keine zinslose Darlehen mehr für Landkäufe gewährt. Ist das nicht ein Widerspruch? Alois Julmy: «Das kann man wohl sagen. Strukturverbesserungen ergeben sich vor allem auch durch Betriebsvergrösserungen. Mit der Inkraftsetzung der neuen Gesetzgebung im Rahmen der AP 2002 können leider keine Landkäufe mehr durch Investitionsdarlehen finanziert werden. Wir haben dies immer bedauert und im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens bezüglich der neuen Verordnungen auch auf die Notwendigkeit dieser Hilfe hingewiesen. Der Gesetzgeber war jedoch der Ansicht, dass Landkäufe namentlich wegen der regulierenden Wirkung des neuen Bodenrechts (Festsetzung von höchstzulässigen Preisen) die Bodenpreise auf ein vernünftiges Mass herabgesetzt werden können und somit fortan auf eine Darlehensgewährung durch die Investitionskredite für Landkäufe verzichtet wurde.»

In diesem Bereich will nun die Bürgschaftsgenossenschaft vermehrt tätig werden. Sie will für Käufe von Land und Heimwesen Bürgschaften übernehmen. Ferner sollen Betriebskredite bis maximal 40 000 Franken pro Einzelfall verbürgt werden.

Fortschrittliches Denken
und Handeln

Aus den Statistiken geht hervor, dass von 1149 gewährten Bürgschaften insgesamt 406 Fälle auf den Sensebezirk entfallen. Gemäss Aussagen von Alois Julmy beinhaltet diese Zahl die eingegangenen Bürgschaften seit der Gründung der Bäuerlichen Bürgschaftsgenossenschaft im Jahre 1943. Nebst dem Hilfsfonds für Not leidende Landwirte habe es damals nur noch diese Institution im landwirtschaftlichen Kreditwesen gegeben. Das Bundesgesetz über die Investitionskredite und Betriebshilfe trat erst 1963 in Kraft. Die 507 eingegangenen Bürgschaften (406 Sense-, 101 Seebezirk) von 8,2 Mio. Franken und 455 verbürgten Investitionskredit-Darlehen (Sense- 324, Seebezirk 131) mit einer Summe von 8,7 Mio. wiesen auf die Bedeutung der Landwirtschaft und die grosse Anzahl der Betriebe in Deutschfreiburg hin. Sie zeugten aber auch von einem frühen, fortschrittlichen Denken und Handeln der Bauern in Sachen Investitionen, betont Alois Julmy.

Ein Restrisiko bleibt immer

Aus dem Jahresbericht 1999 geht hervor, dass die Bäuerliche Bürgschaftsgenossenschaft einen Verlust von 112 940 Franken hinnehmen musste. Wie ist das möglich? «Trotz aller durch die Geschäftsführung vorgenommenen Überwachungs- und Vorsichtsmassnahmen sind wir vor solchen Vorkommnissen, welche auf widrige Umstände wie Unglück in Haus und Hof, schlechte Betriebsführung oder unüberlegte, ohne unsere Einwilligung vorgenommene Investitionen zurückzuführen sind, nicht gefeit», wird im Bericht geschrieben. Angesichts der grossen Anzahl Fälle und der Höhe der Darlehen und Bürgschaften bleibe das Restrisiko relativ bescheiden, sagt Alois Julmy. Die Mehrzahl der unterstützten Landwirte unternehme sicher das Möglichste, um ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Mit dem inskünftig veränderten Umfeld und den damit verbundenen finanziellen Einbussen können aber weitere Verluste nicht ausgeschlossen werden, hält der Geschäftsführer fest.

Grosse
Verschuldung

Eine Studie der Universität Freiburg über die Verschuldung der Schweizer Landwirtschaft (die auf 17 Milliarden Franken geschätzt wird) kommt zum Schluss, dass 60 Prozent der Betriebe finanziell gesund sind und bei den übrigen 40 Prozent die Verschuldung zwar nicht das Hauptproblem darstellt, jedoch recht hoch ist. Werden die einzelnen Betriebe jedoch unter die Lupe genommen, zeigen sich grosse Unterschiede, wie Alois Julmy, Direktor der Kantonalen Zentralstelle für Agrarkredite, erklärte.

Während etwa 60 Prozent der untersuchten Betriebe Eigenkapital bilden können, befinden sich die übrigen Betriebe in einer heiklen Lage und zehren von der Substanz.

Bei gegen 20 Prozent der untersuchten Betriebe sei die Lage sogar prekär und die Existenz gefährdet. In den meisten Fällen bilde die mangelnde Rentabilität der Inves-titionen das Hauptproblem, d. h. im Verhältnis zu den Aufwendungen sind die Erträge zu tief.

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