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Die dargebotene Faust

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Die dargebotene Faust

Bedingte Strafe für eifersüchtigen Schläger

Er habe seine Freundin als Nymphomanin angesehen und sie mit Schlägen, Bedrohungen, Nötigungen und Freiheitsberaubungen «heilen» wollen. Nun ist der rabiate Tunesier vom Bezirksgericht Saane verurteilt worden.

Von CHRISTIAN SCHMUTZ

Ein Fall aus den unendlichen Windungen des menschlichen Bedürfnisses nach Zuneigung wurde gestern am Bezirksgericht Saane verhandelt: Sie sass mit ihrem kleinen Sohn auf einer gescheiterten Ehe und lernte ihn kennen und verliebte sich. Er zog zu ihr und dies beschleunigte ihre Scheidung. Was sie nicht wusste: Er war bereits verheiratet und lebte fortan statt mit seiner Frau mit ihr zusammen.

Mit seinen beiden Frauen, der Freundin in Marly und der Ehefrau in Bern, benahm sich der 35-jährige Tunesier selbst nicht wie ein Lamm. Aber als er seine Mertenlacher Freundin in den Armen eines anderen erwischte, mutierte er zum Tier. Er reagierte eifersüchtig, impulsiv und aggressiv. Immer wieder schlug und trat er sie, bis sie schrie. Er schloss sie daheim im 4. Stock ein, damit sie keine Männer mehr zu Gesicht bekam usw.

Hals, Leber und Nase verletzt

Der Höhepunkt war schliesslich im Februar 2004 eine «wahre Rhapsodie in blau», wie Jean-Marc Sallin, Substitut der Staatsanwaltschaft sagte. Stundenlang war die Frau gewürgt, mit Stromkabeln, Gurten, Hausschuhen geschlagen, gefesselt, getreten und mit Zigaretten gebrannt worden. Sie trug von seinen Torturen auch eine gebrochene Nase und zerstochene Schamlippen davon.

Dies alles führte zur Anklage wegen Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand, leichter Körperverletzung, Beschimpfung, Bedrohung, Nötigung und Freiheitsberaubung. «Er hat einen gewissen Sadismus gezeigt, indem er auch weitermachte, als sie ihn vor Schmerz anflehte», sagte Sallin.
Der Tunesier aus dem Hotelfach machte gegenüber Polizei und Richtern geltend, dass er überzeugt gewesen sei, dass es sich bei ihr um eine krankhafte Nymphomanin gehandelt habe. Er habe ihr bei der Befreiung ihrer Sucht helfen wollen, indem er sie geschlagen habe. Er hatte sie gezwungen eine Liste mit all ihren Männerbekanntschaften aufzustellen, um sich darum zu kümmern. Vor Gericht sagte er unter Tränen, dass er einen schlimmen Fehler begangen habe. Er bedauere das alles sehr.
Staatsanwalt Sallin glaubte, dass dieses Bedauern gegenüber seiner ehemaligen Freundin nicht echt sei. Alle um sie herum hätten gesehen, wie sie sich vor Angst verändert hatte. Das sei «soziale Kastration» gewesen, sagte Sallin. Die 25-jährige Mertenlacherin selbst sagte vor Gericht gegen ihren Ex-Freund aus. Noch heute komme die Erinnerung immer wieder auf.

Bedingt – bei Rückfall Landesverweis

Stefano Fabbro, Anwalt des 35-jährigen Tunesiers, sprach zwar auch von schlimmen Taten und Verletzungen. Seiner Ansicht nach konnte man aber weder von gefährlichen Gegenständen noch von einer Lebensgefährdung reden. Ausserdem habe sie ihrem Freund beweisen wollen, dass sie keine Männerbekanntschaften habe, und sei freiwillig in der Wohnung geblieben.

Das Strafgericht des Saanebezirks unter Präsident André Waeber verurteilte den Mann schliesslich zu 15 Monaten Gefängnis bedingt auf fünf Jahre sowie psychologischen Beistand. Zehn Monate hat er in Untersuchungshaft gesessen. Auch wenn er rückfällig würde, müsste er also kaum mehr ins Gefängnis. Er dürfte sich trotzdem hüten: Als Wiederholungstäter in den nächsten fünf Jahren bekäme er sieben Jahre Landesverweis. Übrigens: Er ist immer noch mit der Bernerin verheiratet.

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