Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Die Gegner der Kiesgrube geben nicht auf

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Eigentlich findet die nächste Gemeindeversammlung in Tentlingen am 26. April statt. 130 Bürgerinnen und Bürger fordern jedoch vom Gemeinderat, bereits vorher eine ausserordentliche Gemeindeversammlung einzuberufen. In dieser wollen sie die geplante Kiesgrube im Gebiet Räbhalta-Fahlo ausführlich diskutieren. «Die Kiesgrube soll nicht in einer ordentlichen Versammlung besprochen werden, weil dieses Thema sehr komplex ist und den Rahmen sprengen würde», sagt André Schorro. Er ist Präsident des Vereins «Zukunft Tentlingen», der sich gegen die von der Vigier Beton Romandie AG geplante Kiesgrube wehrt. Unter seinem Namen läuft auch der Antrag für die ausserordentliche Gemeindeversammlung.

Verhärtete Fronten

Die Einspracheverhandlungen im Bezug auf die Änderung des Zonennutzungsplans im Gebiet Räbhalta-Fahlo verliefen erfolglos, die Fronten zwischen Gemeinderat und Einsprechern sind verhärtet. Ein vom Gemeinderat einberufenes Diskussionsforum wurde vom Verein «Zukunft Tentlingen» abgebrochen, da sich die Parteien über die Bedingungen nicht einig werden konnten. Mit dem Antrag für die ausserordentliche Gemeindeversammlung halten die Gegner den Widerstand aufrecht.

 Fünf Traktanden

Fünf Traktanden möchten die Antragsteller in der Versammlung behandeln: Als erstes solle der Gemeinderat Detailinformationen zum Kiesprojekt liefern. Als zweiten Punkt soll die Gemeindeversammlung «die Probleme zur Sprache bringen und dem Gemeinderat die Leitplanken seiner Tätigkeit als Verwalter der Gemeinde aufzeigen», heisst es auf der Liste. Drittens soll an der Versammlung über einen Zusatz zum Baureglement diskutiert werden im Zusammenhang mit der Zonenplanung und dem Umgang mit umweltbelastenden Projekten. Als vierter Punkt ist der Antrag formuliert, der Versammlung die Kompetenz zur Verpachtung des Landes und der Waldrodung beim Kiesabbauprojekt zu erteilen. Schliesslich soll an der Gemeindeversammlung eine Konsultativabstimmung über die Kiesgrube stattfinden.

André Schorro weiss, dass die formulierten Forderungen die Kompetenz einer Gemeindeversammlung überschreiten (siehe Kasten). «Es ist aber wichtig, dass sich die Bevölkerung mitteilen kann. Gerade die Konsultativabstimmung würde zeigen, welche Haltung die Bevölkerung gegenüber dem Projekt hat.»

Keine Aufsichtsbeschwerde

Im Antrag werfen die Unterzeichnenden dem Gemeinderat auch eine Verletzung der Sorgfaltspflicht vor, aufgrund der aus ihrer Sicht mangelhaften Informationen. Sie haben jedoch bisher keine Aufsichtsbeschwerde beim Oberamtmann eingereicht, wie Nicolas Bürgisser auf Anfrage erklärt. Er ist in Kenntnis über den Antrag und ist überzeugt, dass «der Gemeinderat das Anliegen ernst nehmen wird.»

Gemeindepräsidentin Antje Burri wollte gestern nicht Stellung nehmen zum Antrag. An der Gemeinderatssitzung von nächstem Montag werde der Rat darüber diskutieren.

Kanton wird entscheiden

Gegen die Änderung des Zonennutzungsplans Räbhalta-Fahlo gingen während der öffentlichen Auflage im Juni 17 Einsprachen ein. Die Protokolle der Verhandlungen sind jetzt bei den Einsprechern. Diese haben bis am 18. März Zeit, sie zu unterzeichnen. Dann verfasst der Gemeinderat einen Schlussbericht. Anschliessend entscheidet der Kanton über die Einsprachen.

Gesetz: «Kompetenz liegt beim Gemeinderat»

D ie in der Traktandenliste der ausserordentlichen Gemeindeversammlung formulierten Forderungen und Vorwürfe stehen rein juristisch gesehen auf wackeligen Beinen. «Das Amt für Gemeinden verfügt beispielsweise über keinen Hinweis darüber, dass der Gemeinderat seine Sorgfaltspflicht im Zusammenhang mit dem Informationsfluss verletzt hat», sagt Roland Schmid, juristischer Berater beim Amt für Gemeinden. Zu welchem Zeitpunkt der Gemeinderat über ein bestimmtes Projekt informieren müsse, sei gesetzlich nicht geregelt. Die Prüfung, ob der Gemeinderat die Sorgfaltspflicht tatsächlich verletzt hat, würde ein formelles Verfahren des Oberamts voraussetzen.

Auch sei im Gesetz nicht vorgesehen, dass die Gemeindeversammlung dem Gemeinderat in seiner Tätigkeit als Verwalter Grenzen aufzeigen könne. «Gemäss dem Gesetz über die Gemeinden verfügt der Gemeinderat über eine generelle Bevollmächtigung, ausser für jene Bereiche, die einem anderem Organ gesetzlich übertragen sind», sagt Schmid. Das spielt beispielsweise auch bei jenem Traktandum eine Rolle, in dem André Schorro fordert, Verfahrensregeln für die Zonenplanung zu präzisieren. Das Raumplanungs- und Baugesetz hält fest, dass der Gemeinderat das Reglement zum Zonennutzungsplan erlässt. «Ich denke nicht, dass die Gemeindeversammlung ein Zusatzreglement erwirken kann.» Ähnlich sieht es der juristische Berater bei der Forderung, dass der Gemeinderat der Gemeindeversammlung die Kompetenz erteilen solle, über die Landverpachtung und die Waldrodung im Gebiet Räbhalta-Fahlo zu entscheiden. «Diese Kompetenz liegt beim Gemeinderat.» Schliesslich ist gemäss Schmid auch die Möglichkeit einer Konsultativabstimmung an einer Gemeindeversammlung im Gesetz nicht vorgesehen.

Trotz der juristischen Mängel denkt Schmid, dass die Gemeindeversammlung stattfinden sollte. «Anträge für eine ausserordentliche Gemeindeversammlung gibt es sehr selten. Das wird von einer Gemeindeexekutive normalerweise nicht auf die leichte Schulter genommen», sagt Schmid. mir

Meistgelesen

Mehr zum Thema