Die Gemeindeinitiative für eine verkehrsfreie Hauptgasse in Murten kommt nicht vor das Bundesgericht. Dies schreibt die Grünliberale Partei (GLP) des Seebezirks in einer Mitteilung. Die Gemeindeinitiative wurde vom Murtner Generalrat Ende 2012 für ungültig erklärt. Im September 2014 hat das Kantonsgericht diesen Entscheid bestätigt. Der Grund: Im Kanton Freiburg kann über eine Gemeindeinitiative kein Fahrverbot erlassen werden. Dies wollte die Initiative für die Hauptgasse im Stedtli erreichen (die FN berichteten).
Wegen der unbefriedigenden gesetzlichen Situation im Kanton Freiburg verzichte das Komitee, das sich aus Mitgliedern der GLP und Privatpersonen zusammensetzt, auf den Gang vor das Bundesgericht. Die GLP schreibt in ihrer Mitteilung, dass die Frage der demokratischen Rechte auf Gemeindeebene dank einem Postulat von FDP-Grossräten momentan auf kantonaler Ebene geprüft werde. tk