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Die Kündigung des Heimleiters ist nichtig

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Auf Ende 2013 hat der Gemeindeverband PflegeheimBachmatte dem Leiter des Heims in Oberschrot, André Schwartz, gekündigt. Schwartz reichte Ende Juli Beschwerde gegen diese Kündigung ein und machte dabei Fehler im Kündigungsverfahren geltend. Jetzt hat der Sensler Oberamtmann Nicolas Bürgisser die Beschwerde gutgeheissen und damit die Kündigung für nichtig erklärt, wie er gestern mitteilte. Damit genügt sie nicht in allen Punkten den formellen Anforderungen des Personalreglementes des Pflegeheims Bachmatte.

Keine Bewährungsfrist

Bürgisser begründet seinenEntscheid damit, dassderGemeindeverband AndréSchwartz explizit und schriftlich eine angemessene Bewährungsfrist von mindestens dreiMonaten mit Hinweis auf eine mögliche Kündigung hätte einräumen müssen. Es reiche nicht aus, die Missstände und die allfälligen Konsequenzen in einer Vorstandssitzung auszusprechen und sie im Protokoll festzuhalten. Dem Betroffenen müsse vor einer Kündigung im Zusammenhang mit der Leistung und dem Verhalten die Möglichkeit gegeben werden, sein Verhalten ändern zu können.

Vertrauensverlust

Zu den Gründen der Kündigung hatte Anita Remund, Präsidentin des Gemeindeverbandes und Gemeinderätin in Plaffeien, bisher lediglich erklärt, dass zum Schluss das Vertrauen in André Schwartz gefehlt habe und er gewisse Anforderungen nicht zur vollen Zufriedenheit erfüllen konnte (die FN berichteten). Wie nun aus dem aktuellen Entscheid des Oberamtmannes hervor geht, nannte der Verbandsvorstand als Kündigungsgründe mangelnde Konfliktlösungsfähigkeit, nicht erwartungsgemässe Kommunikation mit Vorstand und Personal sowie Unzulänglichkeiten in der Administration. All dies habe sich kumuliert undzu einem Vertrauensverlustund schliesslich zur Kündigung geführt.

In der Stellungnahme zur Beschwerde, die der Vorstand Ende August eingereicht hatte, unterstreicht er den Vertrauensverlust ein weiteres Mal. Dort heisst es gar, die Kündigung sei ausgesprochen worden, weil der Vorstand das Vertrauen in die Heimleitung verloren habe; nicht aber wegen mangelnder Leistung oder unbefriedigendem Verhalten.

Zukunft noch ungewiss

Er habe die Entscheidungdes Oberamtmanns zur Kenntnis genommen, sagt André Schwartz auf Anfrage. Zu den vorgebrachten Kündigungsgründen will er keine Stellung nehmen. Auch wenn der Oberamtmann nun einen Entscheid gefällt habe, sei die Arbeitssituation im Pflegeheim «für alle nicht ganz einfach», so Schwartz. «Weil niemand genau weiss, wie es jetzt weitergehen soll». Er sei erst gerade aus den Ferien zurückgekommen und könne deshalb nicht mehr dazu sagen.In den nächsten Tagen stehe ein Treffen mit Nicolas Bürgisser und Anita Remund an. Auch zur Frage, ob er sich nach all dem vorstellen könne, weiterhin als Heimleiter tätig zu sein, will sich Schwartz nicht äussern.

Externe Beraterin geholt

Der Bericht des Oberamtmannes zeigt weiter auf, dass der Vorstand eine Anwältin mit Spezialgebieten wie Coaching, Standortbestimmung,Teamentwicklung und Meditation eingesetzt hatte. Ende Mai 2013 kam es zum Gespräch zwischen der Heimleitung, der Sekretärin und zweiMitgliedern des Vorstandes.Die externe Beraterin sei zum Schluss gekommen, dass beide Personen, der Leiter und die Sekretärin, keine ideale Stellenbesetzung darstellen würden, heisst es im Entscheid des Oberamtmannes. Auf Anfrage des Vorstandes habe die externe Beraterin ausgesagt, dass sie den Heimleiter als führungsschwach einschätze und geringe Chancen sehe, diese Schwächen durch seine Ausbildung zum Heimleiter oder weitere flankierende Massnahmen zu beheben. Zugleich schätze sie die Sekretärin als übergewissenhafte Person ein, welche oft überhöhte Gefahren wahrnehme und ihreKompetenzen mehrfach überschritten habe.

Erstes Gespräch 2012

Die Sekretärin und Schwartz hatten ihre Stelle beide am 1. Oktober 2011 angetreten, und bereits im März 2012 bat sie der Vorstand zu einemklärenden Gespräch. AndréSchwartz kritisierte in seiner Beschwerde, dass er nie die Möglichkeit zur Einsicht in den Bericht der externen Beraterin gehabt habe.

Der Vorstand des Gemeindeverbandes Pflegeheim Bachmatte kann den Entscheid desOberamtmanns beim Kantonsgericht anfechten. Ob er dies tun wird, wusste dessenPräsidentin Anita Remundgestern noch nicht. Der fünfköpfige Vorstand sei ferienhalber erst in einer Woche wieder komplett und werde den Entscheid erst dann besprechen können. Zur Zukunft der Pflegeheim-Leitung will sie sich ebenfalls nicht äussern. Der Verband hatte die Stelle des Heimleiters ab Januar 2014 bereits Ende Juli ausgeschrieben. In der Folge waren Bewerbungen eingegangen. Anita Remund erklärt, dass der Vorstand für das Ausbauprojekt–das Pflegeheim wird für 5,5 Millionen Franken um 16 Betten erweitert–auf eine Person angewiesen sei, auf die er sich verlassen könne.

Entscheiden: Gemeinderäte sind gefordert

D er Oberamtmann hat im Kündigungsverfahren um Heimleiter André Schwartz einen formellen Fehler festgestellt. Die Kündigung hatte der Vor stand des Gemeindeverban des Pflegeheim Bachmatte ausgesprochen, dem die Gemeinden Plaffeien, Plasselb, Oberschrot, Zumholz und Brünisried angehören. Der Vorstand setzt sich wie viele andere Gemeindeverbände aus Gemeinderätinnen und Gemeinderäten zusammen. Diese kommen meist aus den unterschiedlichsten Berufsgattungen und müssen vielfach Entscheidungen treffen, mit denen sie zuvor noch nie konfrontiert waren.

Der Plaffeier Ammann Otto Lötscher gehört dem Ge meinderat seit 31 Jahren an, seit 17 Jahren präsidiert er ihn. In dieser Zeit hat er unzählige Entscheidungen fällen müssen. «Sicher ist das nicht immer ganz einfach. Man muss gut aufpassen, dass man nicht voreilig entscheidet», so Lötscher. Gemeinderäte seien sicher gefordert; und vielleicht auch mal überfordert. Trotzdem sei er der Meinung, dass das aktuelle System das richtige sei. Der Mix an Berufen im Gemeinderat zahle sich aus, es brauche keine Professionalisierung. Und auch Profis könnten Fehler machen.

20 von über 1000

Gleich sieht es Oberamtmann Nicolas Bürgisser: «Die Gemeinderäte üben ihr Amt nach bestem Treu und Glauben aus.» Im Sensebezirk würden pro Jahr circa 20 Entscheidungen angefochten, die von Gemeinderäten oder Gemeindeverbänden gefällt wurden. In diesem Jahr waren es bisher deren neun. Angesichts der Flut von über 1000 Entscheidungen pro Jahr sei dies wenig. Und nicht alle Beschwerden werden dann auch gutgeheissen. «Jeder Fall ist anders», sagt Bürgisser. ak

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