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Die Kündigung des Oberschroter Heimleiters war formell nicht richtig

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Weil der Gemeindeverband Pflegeheim Bachmatte dem Heimleiter André Schwartz nicht explizit und schriftlich eine Bewährungsfrist von mindestens drei Monaten einräumte, wird die gegen ihn ausgesprochene Kündigung für nichtig erklärt. So lautet das Urteil des Sensler Oberamtmanns Nicolas Bürgisser im Beschwerdeverfahren zwischen André Schwartz und dem Vorstand des Gemeindeverbandes. Schwartz hatte Ende Juli Beschwerde gegen die Kündigung eingereicht. Wie es bezüglich Heimleitung in Oberschrot nun weitergeht, ist noch unklar. ak

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