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Die Lohngleichheit kann nicht warten

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Seit 37 Jahren ist die Lohngleichheit in der Verfassung vorgegeben, seit 22 Jahren in einem Gesetz. Und trotzdem: Die bürgerlichen konservativen Ständeräte finden immer noch, dass man, respektive Frau, noch länger auf die Umsetzung warten kann!

Die am 28. Februar 2018 von der Mehrheit des Ständerats beschlossene Rückweisung des Antrages des Bundesrates und der vorberatenden Kommission zur Änderung des Gleichstellungsgesetzes kann nicht anders interpretiert werden. Sie wollen die Lohndiskriminierung der Frauen nicht bekämpfen und setzen sich einfach über die Verfassung hinweg.

Die gesetzliche Reform verlangte nur, dass grosse Unternehmen ihre Löhne alle vier Jahre überprüfen, um eine gewisse Transparenz zu erlauben. Denn ohne Transparenz keine Lohngleichheit! Doch nur schon ein paar wenige Stunden administrativer Aufwand (alle vier Jahre!) für die Rechte der Frauen scheint zu viel verlangt. Der Entscheid der CVP-, FDP- und SVP-Männer ist ein herber Rückschlag für alle erwerbstätigen Frauen. Ich verstehe nicht, wie diese Männer dazu kommen, eine solche Haltung heute noch, im Jahr 2018, zu vertreten. Es wird noch lange dauern, bis die Lohndiskriminierung der Frauen der Geschichte angehört, denn die Mehrheit des Ständerates bremst mit dieser Haltung klar die Umsetzung des seit fast vierzig Jahren bestehenden Verfassungsartikels aus. Die Argumente für die Rückweisung waren fadenscheinig. Die Realität zeigt, dass uns Freiwilligkeit nicht weiterbringt. Die Argumentation lässt nur einen Schluss zu: Die bürgerlichen Männer wollen griffige Massnahmen für Lohngleichheit verzögern oder gar nicht umsetzen. Ich bin überzeugt: Ein solcher Entscheid wäre nicht gefallen, wenn es eine geschlechtergerechte Vertretung im Parlament geben würde. Aber mit 7 von 46 Stimmen im Ständerat haben die Frauen Mühe, die Interessen der Hälfte der Bevölkerung zu verteidigen. Dies gilt auch für den Freiburger Staatsrat: In der Regierung muss (mindestens) ein zweiter Sitz von einer Frau besetzt werden. Zwei von sieben Sitzen sind ein Minimum, damit die Interessen der Freiburgerinnen auch im Staatsrat vertreten sind und verteidigt werden.

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