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«Die Meldepflicht trägt ihre Früchte»

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Am 9. Februar 2014 hat das Schweizer Stimmvolk die Masseneinwanderungs­initiative angenommen. Das Parlament hat daraus einen «Inländervorrang light» gemacht – die Stellenmeldepflicht. Sie gilt seit dem 1. Juli 2018 (die FN berichteten). Zeit für eine erste Zwischenbilanz aus Freiburger Sicht nach einem knappen halben Jahr.

Unternehmen seien fair

«Im Kanton Freiburg funktioniert die Stellenmeldepflicht im Allgemeinen gut», sagt Véronique Scherer Kaeser, Kommunikationsbeauftragte beim kantonalen Amt für den Arbeitsmarkt (AMA). Es sei positiv, dass die Mehrzahl der Unternehmen «ein faires Spiel spielen», indem sie ihre freien Stellen meldeten. Gewisse Unternehmen seien sogar bereit, Stellen zu melden, die der Meldepflicht nicht einmal unterworfen seien. «Das hat zur Folge, dass die freien Stellen im Kanton für die Regionalen Arbeitsvermittlungszen­tren (RAV) und die Stellensuchenden deutlich sichtbarer sind», so Scherer Kaeser. «Wir stellen auch fest, dass unsere RAV seit der Einführung der Stellenmeldepflicht deutlich mehr Arbeitslose platzieren können.» Es gebe allerdings auch negative Punkte zu erwähnen. So habe die Meldepflicht eine spürbare Arbeitsüberlastung bei den RAV zur Folge gehabt. Die Zentren hätten dadurch ihre Abläufe anpassen und ihre Ressourcen entsprechend neu organisieren müssen, um die Anfragen der Unternehmen in der gesetzlich vorgegebenen Frist bearbeiten zu können. «Dieser Mehraufwand wurde leider nicht durch finanzielle Mittel der Arbeitslosenversicherung kompensiert», sagt Scherer Kaeser.

Warten auf Monitoring

Aber auch seitens der Unternehmen habe die Einführung der Meldepflicht administrative Engpässe zur Folge gehabt, die nicht immer verhältnismässig gewesen seien. «Nicht zuletzt warten wir gespannt auf das Monitoring des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco)», so Scherer Kaeser. Dieses werde den Kantonen eine genauere Überwachung der Situation erlauben. «Insgesamt trägt die Meldepflicht aber durchaus ihre Früchte, auch wenn es gewisse Sorgen bezüglich der zur Verfügung stehenden Ressourcen gibt», betont die AMA-Sprecherin.

Schwellenwert wird gesenkt

Sorgen mache sie sich aber darüber, dass der Schwellenwert für die Meldepflicht per 1. Januar 2020 von acht auf fünf Prozent Arbeitslosigkeit gesenkt werde. Das erhöhe die Anzahl der von der Meldepflicht betroffenen Branchen markant, was das Personal der RAV noch einmal mehr in Anspruch nehmen werde (siehe Kasten). Konkrete Zahlen zur Stellenmeldepflicht könne der Kanton aber nicht liefern, wie AMA-Dienstchef Charles de Reyff auf Anfrage klarstellte. Das sei Sache des Bundes.

Gastronomie und Baubranche

«Am stärksten von der Stellenmeldepflicht betroffen sind Berufe in der Hotellerie, der Restauration und im Baugewerbe, ausserdem einfache Tätigkeiten in der Industrie», sagt die Seco-Medienspreche­rin Livia Willi. Es gebe allerdings bisher noch keine gesicherten Zahlen, die darüber Auskunft geben würden, wie viele der gemeldeten Stellen wieder besetzt werden konnten. Im Herbst 2019 werde das Seco allerdings einen Bericht zum Vollzugsmonitoring der Stellenmeldepflicht veröffentlichen. Die Erwartung sei generell, dass Unternehmen bei der Rekrutierung von Personal Kandidatinnen und Kandidaten, die bei einem RAV gemeldet seien, vermehrt berücksichtigen, bevor sie bei Bedarf im Ausland Arbeitskräfte rekrutierten. «Um die Wirkung der Stellenmeldepflicht zu beurteilen, ist es aber noch deutlich zu früh», so Willi. Die Seco-Sprecherin bestätigt im Übrigen, dass der Branchenverband Gastrosuisse die verwendete Berufsnomenklatur beim Küchenpersonal als zu grob kritisiert habe. «Wir nehmen diese Kritik ernst», sagt sie. Die Berufsnomenklatur werde derzeit aber im Hinblick auf die Ausweitung der Meldepflicht im Jahr 2020 überarbeitet.

«Insgesamt ist der Start der Stellenmeldepflicht erfolgreich verlaufen», so Willi. «Es werden mehr offene Stellen gemeldet, als ursprünglich erwartet wurde.» Auch die Informatiksysteme zur Erfassung der Stellen würden sehr gut funktionieren. Stellenmeldungen seien mit geringem administrativem Aufwand möglich. Möglicher Verbesserungsbedarf werde aber selbstverständlich realisiert.

Zahlen und Fakten

2,4 Mal mehr offene Stellen gemeldet

Als Folge der Zustimmung zur Masseneinwanderungsinitiative wurde auf den 1. Juli 2018 eine Stellenmeldepflicht für Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote von mindestens acht Prozent schweizweit eingeführt – wobei diese Quote per 1. Januar 2020 auf fünf Prozent gesenkt wird. Die Erfassung der offenen Stellen erfolgt in den RAV der Kantone, publiziert werden sie monatlich vom Staatssek­retariat für Wirtschaft (Seco). Vor einem Jahr – Ende Oktober 2017 – waren insgesamt 12 316 offene Stellen bei den RAV gemeldet. Heute liegt die Zahl wegen der Stellenmeldepflicht um den Faktor 2,4 höher. Ende Oktober dieses Jahres waren 32 090 Stellen gemeldet.

jcg

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