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Die Nacht in der Bar endet mit Bussen und Geldstrafen

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Im Juni 2019 verbringen drei Kollegen den Abend gemeinsam in einer Bar in Flamatt. Gegen 4.30 Uhr wollen sie nach Hause. Der 62-Jährige ist mit dem Auto unterwegs und überlässt dem 27-jährigen Kollegen die Schlüssel seines Autos. Der Autobesitzer setzt sich auf den Beifahrersitz, der Dritte steigt hinten ein. Vor der Eisenbahnunterführung verliert der Fahrer die Herrschaft über den Wagen und fährt in der Linkskurve geradeaus. Das Auto fährt über den Bordstein hinaus, kollidiert mit einem Signalisationsschild und kommt ausserhalb der Strasse zu stehen. Der Beifahrer zieht sich beim Unfall Schnittwunden am linken Ohr, der linken Hand und am linken Knie zu; er stellt einen Strafantrag gegen den Fahrer wegen einfacher Körperverletzung. Der Mann, der hinten sass, erleidet Prellungen im Kopf-, Nacken- und Schulterbereich; er verzichtet ausdrücklich auf einen Strafantrag.

Die Blutanalyse beim Fahrer zeigt eine Alkoholkonzentration von 2,31 Promille; zudem hatte er gekifft. Der Mann hätte auch in nüchternem Zustand gar nicht fahren dürfen: Er hatte bereits zuvor seinen Autofahrausweis abgeben müssen.

Die Freiburger Staatsanwaltschaft spricht nun den verletzten Autobesitzer schuldig, weil er seinem betrunkenen Kollegen die Schlüssel gegeben hat. «Er wusste oder nahm es zumindest in Kauf, dass er sich in einem fahrunfähigen Zustand befand», heisst es im Strafbefehl. Der Mann wird zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen verurteilt; die Probezeit läuft über zwei Jahre. Er muss eine Busse von 1500 Franken bezahlen, dazu kommen fast 1000 Franken Verfahrenskosten.

Den Fahrer selber verurteilt die Staatsanwaltschaft mittels Strafbefehl, weil er trotz Ausweisentzug gefahren ist, weil er betrunken war und wegen fahrlässiger Körperverletzung; dies zu einer bedingten Geldstrafe von 160 Tagessätzen. Bei ihm geht die Probezeit über fünf Jahre. Er muss eine Busse von 3600 Franken bezahlen und zudem Verfahrenskosten von gut 2200 Franken übernehmen.

njb

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