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Die neue Agrarpolitik des Bundes kommt beim Staatsrat nicht gut an

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Der Staatsrat geht mit dem Bundesrat und dessen Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014–2017 hart ins Gericht. Im Rahmen ihrer Vernehmlassungsantwort warnt die Kantonsregierung vor allem vor den negativen Auswirkungen für die Freiburger Landwirtschaft, die wichtig ist für die nationale Nahrungsmittelproduktion.

Vor allem stört sich der Staatsrat an der Neuordnung der Direktzahlungen, die zentral die Fleisch- und Milchwirtschaft betrifft. Den Bauern drohten finanzielle Einbussen. Und diese Bereiche seien im Kanton Freiburg besonders stark vertreten. Schliesslich kritisiert der Staatsrat den Ersatz von Subventionen für Vieh durch ein neues Entgeltungssystem. Der Wechsel schade den Landwirten.

Alles werde komplizierter

Der Staatsrat führt weiter aus, dass der Bundesrat den Willen des Parlaments missachte. Dieses habe eine Vereinfachung gewünscht, die Vorlage und die damit zusammenhängenden Vorschriften führten aber zu einem komplexeren System. Vor allem sei ein grösserer administrativer Aufwand zu befürchten. Einige Bestimmungen führten zu einem Mehraufwand der Kantone zugunsten der Landwirte.

Weitere Kritikpunkte des Staatsrates sind einerseits die vorgesehene Erhöhung der Kontrolltätigkeit und die Beschränkung der neuen Landschaftsqualitätsbeiträge auf ein Projekt. Dies schaffe eine Ungleichheit zwischen den Bauern, zumal eine objektive Wahl unter eingereichten Projekten zugunsten der Kulturlandschaftspflege für den Kanton kaum möglich sei.

Das Parlament hat die Agrarpolitik 2014–2017 in der Frühlingssession gutgeheissen. Der Kern ist ein Zahlungsrahmen von 13,8 Milliarden Franken für die nächsten vier Jahre. Der Bundesrat hat daraufhin die Ausführungsbestimmungen in die Vernehmlassung gegeben. Parallel dazu wurde das Referendum gegen den Beschluss ergriffen. fca

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