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Die Parteien in der UBS-Steueraffäre einigen sich auf einen Vergleich

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MIAMI Die Parteien haben sich auf einen Vergleich geeinigt, wie sie in einer Telefonkonferenz mit Richter Alan Gold bekannt gaben.

«Der Vergleich ist unterschriftsreif», erklärte der Anwalt der US-Justizbehörden, Stuart Gibson, in der Telefonkonferenz vom Mittwochmorgen (Ortszeit). Es sei ein entsprechendes Abkommen ausgearbeitet worden. An den Details müsse aber noch weiter gefeilt werden, bis es unterzeichnet werden könne. Über den Inhalt des Vergleichs wurde weiter nichts bekannt. Laut IRS soll nächste Woche mehr bekannt gegeben werden.

Zugang zu Kontodaten

Die amerikanischen Steuerbehörden forderten in einer Klage im Februar dieses Jahres Zugang zu tausenden Kontodaten mutmasslicher Steuerbetrüger. Die UBS und die Schweiz machten geltend, dass die Aushändigung das Schweizer Bankgeheimnis verletzen würde.

Ein Grundsatzvergleich zeichnete sich schon vor zwei Wochen ab. Dann schienen sich die Streitparteien aber nicht über die Details einigen zu können.

Zu einer Gerichtsverhandlung wird es nun voraussichtlich nicht mehr kommen. Die Parteien werden dem Richter gemeinsam schriftlich den Vergleichstext sowie eine Bitte um Abweisung der Klage einreichen. Wann genau dies geschehen wird, ist noch nicht klar. Die auf Montag angesetzte Gerichtsverhandlung wird von Richter Gold abgesagt.

Die UBS und das Eidg. Justizdepartement begrüssten am späten Nachmittag die Einigung der Parteien. Die UBS bedankte sich bei der Schweizer Regierung und der Schweizer Delegation für ihren Einsatz. Eine öffentliche Stellungnahme werde die Bank aber erst nach der offiziellen Unterzeichnung des Abkommens abgeben, hiess es in der UBS-Mitteilung. Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf wertete das Resultat als Erfolg: «Ich stelle mit Zufriedenheit fest, dass es gelungen ist, die Angelegenheit mit einem Kompromiss zwischen zwei souveränen Rechtsstaaten beizulegen», wird die Justizministerin in der EJPD-Mitteilung zitiert. Dies sei im Interesse beider Staaten. sda

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