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Die Privatwirtschaft als Vorbild

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Der Vorentwurf des Gesetzes über den Finanzhaushalt der Gemeinden befand sich Anfang dieses Jahres in der Vernehmlassung (die FN berichteten). Die Akzeptanz bei den interessierten Kreisen war sehr gut. Nun hat der Staatsrat die Ergebnisse der Vernehmlassung berücksichtigt und einen entsprechenden Gesetzesentwurf sowie eine Botschaft an den Grossen Rat verabschiedet, wie die Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft gestern in einem Communiqué mitteilte. Auf diese Weise hat die Kantonsregierung das Verfahren beschleunigt, damit der Grosse Rat noch in diesem Jahr über das Geschäft debattieren kann.

Ziel: Budgets 2020

Derzeit sind die Bestimmungen über den Finanzhaushalt der Gemeinden im Gesetz über die Gemeinden und im dazugehörigen Ausführungsreglement aufgeführt. Mit dem vorliegenden Entwurf wird die Schaffung eines eigenständigen Gesetzes über den Finanzhaushalt der Gemeinden vorgeschlagen. Dieses setzt das schweizweit zur Norm erklärte Harmonisierte Rechnungslegungsmodell 2 für die Kantone und Gemeinden um. Dies jedoch mit einigen Anpassungen, welche die Besonderheiten der gemeinderechtlichen Körperschaften im Kanton Freiburg berücksichtigen. Das Modell strebt eine verstärkte Harmonisierung des Rechnungswesens von Bund, Kantonen und Gemeinden an. Seine Einführung ist ein weiterer Schritt hin zur Haushaltführung der öffentlich-rechtlichen Körperschaften nach Grundsätzen, wie sie in der Privatwirtschaft zur Anwendung kommen.

Das Modell weist im Vergleich zur heutigen Praxis in vielen Bereichen grundlegende Unterschiede auf. Neben neuen Begriffen enthält es etwa einen völlig neu gestalteten Kontenrahmen, ein einheitliches System für die Abschreibungen sowie zusätzlich eingeführte Instrumente wie eine Geldflussrechnung, einen Anlagespiegel sowie einen Beteiligungs- und Gewährleistungsspiegel.

Die wichtigsten im Gesetzesentwurf behandelten Themen sind die finanzielle Steuerung, das Kreditrecht und Finanzkompetenzen, die Rechnungslegung und Bewertungsgrundsätze, die Finanzkontrolle sowie die Anwendbarkeit der Regeln auf die verschiedenen gemeinderechtlichen Körperschaften. Das Projekt umfasst alle Körperschaften auf kommunaler Ebene. Dazu gehören nicht nur die Gemeinden, sondern auch die Anstalten mit eigener Rechtspersönlichkeit, die Gemeindeverbände, die Agglomerationen und die Bürgergemeinden.

Die Vernehmlassung hat laut der Direktion gezeigt, dass die Umsetzungsarbeiten mehr Zeit benötigen als vorgesehen. Daher überweist der Staatsrat die Vorlage dem Grossen Rat bereits Ende Sommer, damit das geplante Inkrafttreten des neuen Rechts für die Budgets 2020 trotzdem beibehalten werden kann.

Staatsrätin ist zuversichtlich

«Dies ist ein sehr wichtiges Projekt für den Kanton Freiburg», sagte Staatsrätin Marie Garnier (Grüne) auf Anfrage. Sie glaube zwar, dass der Grosse Rat erst in seiner Novembersession über das Paket abstimme, sei aber zuversichtlich, dass das Kantonsparlament das Ganze schliesslich absegne – auch wenn es wohl noch zu Änderungen des staatsrätlichen Vorschlags kommen werde.

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