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Die Raser lassen noch auf sich warten

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Vor einem Jahr hat der Staatsrat erstmals gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft die Prioritäten einer Freiburger Kriminalpolitik definiert. Dazu gehörte der Kampf gegen Raser, und mit dem Bundesbeschluss «Via Sicura» kam auf Anfang 2013 ein weiteres Instrument hinzu.

Anlässlich ihrer Jahrespressekonferenz hat gestern die Staatsanwaltschaft eine erste Bilanz von «Via Sicura» für den Kanton Freiburg gezogen. Wie Generalstaatsanwalt Fabien Gasser sagte, sind seit Jahresbeginn im Kantonsgebiet zehn Fahrzeuge beschlagnahmt worden. Gemäss Gasser ist aber keine dieser Beschlagnahmungen direkt das Resultat von «Via Sicura»; sie hätten auch unter den vorher geltenden Regelungen vollzogen werden können. Es handelte sich in der Mehrheit der Fälle um eine Kombination von Vergehen wie dem Fahren ohne Führerausweis und unter Alkoholeinfluss. Auch Raserrennen sind seit Jahresbeginn keine registriert worden.

Weitere Etappen folgen

Die Neuheit von «Via Sicura» ist, dass Polizisten eine klare Handhabung haben, Fahrzeuge an Ort und Stelle zu beschlagnahmen. «Dieses Bewusstsein hat sich bei der Polizei festgesetzt, und somit zeigt die Massnahme bereits Wirkung», so Gasser. «Es braucht aber noch weitere Schritte.»

So gibt es zwar bei Geschwindigkeitsexzessen einen Katalog, ab wann Beschlagnahmungen automatisch erfolgen. Eine vergleichbare Tabelle mit Promillewerten fehlt aber noch. Gassers Stellvertreter Markus Julmy ist Präsident der Arbeitsgruppe «Strafzumessung» der Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz, und als solcher stellt er für die nächsten Jahre bereits «Via Sicura II» und «Via Sicura III» in Aussicht. Vorerst müssten aber genügend Erfahrungen gesammelt werden. Gemäss Gasser muss in der Strafzumessung bei verschiedenen Arten von Delikten eine Logik respektiert werden. Er versicherte, dass die Staatsanwaltschaften der verschiedenen Kantone ihren Polizeikorps vergleichbare Empfehlungen zur Durchsetzung von «Via Sicura» abgegeben hätten.

Mehr Hafttage

Im abgelaufenen Jahr sah sich die Staatsanwaltschaft vermehrt mit Diebstählen und Bandenkriminalität konfrontiert. Gasser sprach von einer «signifikanten Zunahme» der Diebstähle und erwähnte dabei insbesondere Banden aus dem osteuropäischen Raum. Der Generalstaatsanwalt sieht diese Entwicklung auch für die nächste Zeit als Herausforderung, und er führt sie unter anderem auf den ungünstigen wirtschaftlichen Kontext zurück: «Dieser führt zu einer Zunahme der Straftaten gegen das Vermögen, und gleichzeitig verhindert er die Erhöhung der Personalbestände zur Bekämpfung.»

Statistisch wirkt sich diese Entwicklung so aus, dass mehr Personen länger in Untersuchungshaft gesetzt wurden.

Die Anzahl Personen in Untersuchungshaft hat sich von 212 im Jahr 2011 auf 266 im letzten Jahr erhöht. Noch signifikanter ist die Zunahme an U-Haft-Tagen: Sie stieg von 14 5002 auf 20 357, also um rund ein Drittel.

Dies hatte zur Folge, dass die Zellenplätze im Zentralgefängnis in Freiburg oft nicht ausreichten. «Die Zellenplätze wurden von 35 auf 49 erhöht, dafür gibt es nun im Zentralgefängnis keine Frauen mehr», so Gasser. Man habe in Romont noch fünf Zellenplätze in Reserve, dazu suche man den Austausch mit anderen Kantonen. Allerdings sei die Situation in fast allen Kantonen westlich von Zürich ähnlich wie in Freiburg, so Gasser.

 Relativ neu ist die Kompetenz der Staatsanwaltschaft im Bereich Hooliganismus, wo eine Verurteilung im Schnellverfahren möglich ist. Seit einer Woche existiert auch eine Wegleitung, welche die Staatsanwaltschaft mit der Polizei, dem Oberamt, dem Fussballverband und Freiburg-Gottéron ausgearbeitet hat.

Zahlen und Fakten

Staatsanwaltschaft hat Dossiers im Griff

Die Anzahl neu eröffneter Strafverfahren ist 2012 um rund 350 auf 13397 gestiegen, und die Anzahl erledigter Verfahren ist ungefähr stabil geblieben, zog die Staatsanwaltschaft Bilanz über das letzte Jahr. Aufgrund der «Stabilität in der Verfahrenserledigung» zieht sie deshalb eine positive Bilanz. Trotzdem hat die Zahl hängiger und älterer Verfahren per Ende 2012 um rund 1000 auf 5882 zugenommen. Der Generalstaatsanwalt führt dies auf die Folgen der Strafprozessordnung zurück, wo der vermehrte Einbezug von Anwälten die Erledigung eines Strafbefehls von zwei auf sechs Monate verlängern könne. Die Einsprachen gegen Strafbefehle blieben mit 6,3 Prozent gering, andererseits hat die Staatsanwaltschaft 26 Mal beim Kantonsgericht (plus zwölf) und einmal beim Bundesgericht rekurriert.uh

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