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Die Sensler Völkerrechtsspezialistin

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Anna Petrig ist in Oberschrot aufgewachsen und lehrt Völkerrecht an der Universität Basel. Sie erläutert, wie sich das Engagement der Schweiz im UNO-Sicherheitsrat und die Teilnahme an den EU-Sanktionen gegen Russland mit der Neutralität vereinbaren lassen.

Seit diesem Januar ist die Schweiz Mitglied des UNO-Sicherheitsrats. 20 Jahre nachdem die Schweiz als eines der letzten Länder der UNO beigetreten ist, nimmt sie nun für die nächsten zwei Jahre als nichtständiges Mitglied Einsitz im mächtigsten Gremium der Vereinten Nationen. Die Schweiz wurde 2022 mit einem Glanzresultat von 187 von 190 Stimmen in den UNO-Sicherheitsrat gewählt. Trotzdem gibt es, vor allem innenpolitisch, auch kritische Stimmen. Diese befürchten, die Mitgliedschaft lasse sich nicht mit der Schweizer Neutralität vereinbaren, kann der Sicherheitsrat doch Sanktionen beschliessen und sogar militärische Interventionen erlauben.

Eine, die sich mit solchen Fragen besonders gut auskennt, ist Anna Petrig. In Oberschrot aufgewachsen, ist die 45-Jährige seit 2017 Professorin für Völkerrecht und öffentliches Recht an der Universität Basel. Petrig bewertet die Schweizer Mitgliedschaft im Sicherheitsrat positiv: «Die Schweiz ist bekannt als Brückenbauerin mit einer langen humanitären Tradition und einer grossen Glaubwürdigkeit. Mit ihrer Mitgliedschaft im Sicherheitsrat hat sie eine grosse Präsenz auf der Weltbühne und damit eine gute Plattform, um ihre Anliegen einzubringen.» Bei der Frage, ob die Mitgliedschaft im Sicherheitsrat sich mit der Neutralität vereinbaren lässt, muss laut Petrig zwischen zwei Aspekten unterschieden werden: Da ist einerseits das völkerrechtlich verankerte Neutralitätsrecht und auf der anderen Seite die durch die Schweiz definierte Neutralitätspolitik. «Nach aktuellem Verständnis ist das Neutralitätsrecht weder auf militärische noch auf nichtmilitärische Massnahmen des Sicherheitsrats anwendbar.» Ergreift der Sicherheitsrat aufgrund internationaler bewaffneter Konflikte Massnahmen, wird er quasi als «Weltpolizist» im Auftrag der Staatengemeinschaft tätig. Er ist somit nicht Konfliktpartei.

Aus diesem Grund sei es aus neutralitätsrechtlichen Gründen unproblematisch, wenn die Schweiz Einsitz nimmt im Sicherheitsrat, argumentiert Petrig. Innenpolitische Diskussionen gab es auch über den Entscheid der Schweiz, sich an den EU-Sanktionen gegenüber Russland zu beteiligen. Neutralitätsrechtlich ist es der Schweiz verboten, an einem militärischen Konflikt teilzunehmen. Sich an Sanktionen zu beteiligen, gehöre aber nicht dazu und sei deshalb neutralitätsrechtlich kein Problem und auch neutralitätspolitisch in Ordnung, wie Petrig ausführt: «Die Schweiz muss eine glaubhafte Neutralitätspolitik verfolgen.» Durch seinen Angriffskrieg in der Ukraine verletzt Russland das Gewaltverbot – eine der zentralen Normen des Völkerrechts.

Wer über einen Angriffskrieg schweigt, der heisst implizit die Aktion des Aggressors gut. Neutralität heisst nicht einfach nur Schweigen, sondern auch Position beziehen.

sagt die Völkerrechtlerin.

Das eigentliche Spezialgebiet der Sensler Juristin ist aber das Seerecht. Während Petrig 2008 ein Praktikum beim Internationalen Komitee des Roten Kreuzes absolvierte, erliess der Sicherheitsrat eine Resolution zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias. Dadurch wurde Petrigs Interesse am Seerecht geweckt, das sich zu einem Schwerpunkt ihrer Forschung entwickelte.

«Zwangsarbeit auf See»

Auch ein Binnenstaat wie die Schweiz werde stark vom Seerecht tangiert. 90 Prozent der Güter würden übers Meer transportiert, erzählt Petrig und spricht von «Seeblindheit», wenn es um die Menschenrechte auf See geht. «Es gibt massive Menschenrechtsverletzungen auf See. Das Monitoring fehlt», betont Petrig. Weltweit werde jeder fünfte Fisch illegal gefangen. Das sei nur möglich, weil auf vielen Schiffen sklavereiähnliche Arbeitsbedingungen herrschten. Manche Schiffe fahren während mehrerer Jahre keinen Hafen an und werden durch andere Schiffe mit Benzin und Nahrung versorgt. Die Menschen arbeiten oftmals nicht freiwillig auf den Schiffen . «Es handelt sich um eine Art Zwangsarbeit auf See», sagt Petrig. Die Arbeitsbedingungen sind deshalb so schlecht, weil die Reedereien selber bestimmen können, unter welcher Flagge ein Schiff fährt und somit welches Recht an Bord gilt. Oft wird ein Land mit tiefen Standards gewählt wie etwa Liberia, Panama oder die Marschall-Inseln. Die Hälfte aller Schiffe weltweit fährt unter einer dieser drei Flaggen. Auch wissenschaftlich ist das Thema Menschenrechte auf See ein blinder Fleck. «Es gibt unzählige Bücher über Menschenrechte, aber noch kein einziges umfassendes zu den Menschenrechten auf See», sagt Petrig. Das will die Juristin ändern. Zurzeit arbeitet sie zusammen mit einem Kollegen an der Herausgabe eines Handbuchs mit Beiträgen von rund 60 Autoren. Herauskommen soll das Werk voraussichtlich in drei Jahren.

Zur Person

Eine Professorin für die Menschenrechte auf See

Die 1977 geborene Anna Petrig ist in Oberschrott geboren und absolvierte das Kollegium Heilig Kreuz. Anschliessend studierte sie in Freiburg und Paris schloss 2003 ihr Jus-Studium mit Spezialisierung Europarecht ab. 2006 erwarb sie das Fürsprecherpatent des Kantons Bern und ist als Anwältin im US-Bundesstaat New York zugelassen. An der Harvard Law School in der Nähe von Boston erwarb sie 2007 einen Master mit Schwerpunkt Menschenrechte. Nach einer Tätigkeit beim IKRK und Forschungsaufenthalten in Schweden und Freiburg im Breisgau promovierte sie 2013 im Bereich Menschenrechte auf See an der Universität Basel. Seit 2017 ist Anna Petrig Professorin für Völkerrecht und Öffentliches Recht an der Universität Basel.

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