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Die Sorgfaltspflicht wurde nicht verletzt

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Aufatmen bei den beiden Angeschuldigten gestern um 12 Uhr am Bezirksgericht Sense: Polizeirichter Peter Rentsch verfügte Freisprüche und sprach einem eidgenössischen Schiessoffizier und einem Mitglied der kantonalen Schiesskommission eine Entschädigung für die Anwaltskosten von je 8100 Franken zu. Gut vier Stunden hatte sich das Gericht vorher mit Kugelfängen, Stirnholzstapeln und Prellgeschossen befasst.

Schuss aus einer Pistole

Worum ging es: Vor zwei Jahren ist ein 24-jähriger Mann auf dem Trainingsfeld beim Fussballplatz in Giffers an der Brust von einem Projektil getroffen und leicht verletzt worden. Am gleichen Abend haben die Schützen im etwa 150 Meter entfernten Pistolenstand trainiert. Die Kugel, die den Mann traf, hatte das gleiche Kaliber wie die im Schiessstand verwendete Munition.

Das Opfer reichte erst eine Strafklage gegen Unbekannt wegen einfacher Körperverletzung ein, zog sie dann aber später zurück. Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln in der Folge, ob der Unfall hätte verhindert werden können, wenn die Sicherheitsmassnahmen und -kontrollen besser gewesen wären. Ein kriminaltechnisches und ein ballistisches Gutachten hatten Mängel am sogenannten Vorgeschossfang festgestellt. Das ist ein etwa zwei Meter hoher Stapel aus Holz, der damals hinter den Scheiben stand und ein Teil der Geschosse abfangen sollte. Dieser wies Löcher auf, so dass ein Abprallen der Kugeln leichter möglich geworden ist, heisst es im Gutachten.

Aufgrund der Untersuchung hat der Staatsanwalt einen eidgenössischen Schiessoffizier und ein Mitglied der kantonalen Schiesskommission wegen «fahrlässiger Beseitigung oder Nichtanbringung von Sicherheitsvorrichtungen» für schuldig befunden und zu Geldstrafen–2100 beziehungsweise 1300 Franken–sowie Bussen verurteilt. Gegen dieses per Strafbefehl ausgesprochene Urteil reichten sie Einsprache ein, so dass der Fall am Polizeigericht Sense landete.

Holzstapel sind häufig

Die Anwälte Markus Meuwly und Anton Henninger legten dar, dass die Pistolenanlage in Giffers damals allen Vorschriften und Normen entsprach und dass die Angeschuldigten ihre Sorgfaltspflicht nicht verletzt haben. Der im Gutachten bemängelte Stirnholzstapel sei kein sicherheitsrelevantes Element, betonten auch beide Angeschuldigten. «Er dient nur dazu, das Material des dahinterliegenden Kugelfangs zu schützen und einen Teil der Geschosse aufzufangen», sagten sie. Das System mit Holzbeigen sei in der Schweiz sehr geläufig. Deshalb seien auch Löcher kein Problem.

Keiner der beiden hätte einen sogenannten Prellschuss, also ein abgepralltes und fehl geleitetes Geschoss, voraussehen können, argumentierte Markus Meuwly. «UnsereKlienten haben keinerlei Fachkenntnisse in Ballistik.» Die Kugel ist offenbar von der Pistole zur Scheibe, von dort zum Holzstapel und weiter zu den aufgeschichteten Holzspälten am Kugelfang und über diesen hinaus auf denFussballplatz geschleudert worden. «Erst die beiden Gutachten haben zutage gebracht, dass so eine Kombination überhaupt möglich ist», sagte der Anwalt. Wenn man von einem Laien erwarten müsse, dass er solche unwahrscheinlichen Fälle voraussehen könne, dann müsse er jedem abraten, sich noch zu engagieren. Dem Mitglied der kantonalen Schiesskommission war vorgeworfen worden, dass er die Anlage ein Jahr vor dem Vorfall als gut eingestuft hatte. Sein Anwalt legte dar, dass sich der Zustand der Anlage innerhalb dieses Jahres geändert hatte und dass sein Mandant nicht verantwortlich gemacht werden könne.

Die beiden Angeschuldigten hatten keine Erklärung für den Vorfall. «Ich konnte mir absolut nicht vorstellen, dass so etwas passieren könnte», sagt der eidgenössische Schiessoffizier, der sich nach dem Vorfall selbst bei der Polizei meldete, um seine Hilfe bei der Aufklärung anzubieten.

Das Gericht folgte mit dem Freispruch weitgehend den Argumenten der Verteidiger. Gerichtspräsident Peter Rentsch bemerkte zum Schluss, dass dieser Vorfall und die Schlussfolgerungen der Gutachten die verantwortlichen Organe und Vereine allenfalls veranlassen, bestehende Normen zu überdenken.

Die Staatsanwaltschaft hat nun die Möglichkeit, das Ur- teil anzufechten.

Verteidiger: Kritik am Verfahren

Die Verteidiger der beiden Angeschuldigten sparten nicht an Kritik an der Untersuchung des Vorfalls. «Es ist nicht nachzuvollziehen, warum das Verfahren nicht eingestellt wurde, nachdem die Klage wegen fahrlässiger Körperverletzung zurückgezogen wurde», so Anwalt Markus Meuwly. «Als der strafrechtliche Aspekt vom Tisch war, hat man irgendwelche Leute gesucht, die man verantwortlich machen wollte», ergänzt sein Kollege Anton Henninger. Eine andere Theorie als einen Fehlschuss oder eine andere Herkunft des Schusses sei nie untersucht worden. Der Passus über die fehlenden Sicherheitsvorrich tungen werde normalerweise nur im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen angewandt, nicht jedoch bei Schiessständen. «Schon allein deshalb müssten die beiden Männer freigesprochen werden», so Anton Henninger. im

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