Das knappe Resultat bei der Stichwahl für den Ständerat hinterlässt Spuren: Der Grosse Rat hat gestern eine Motion angenommen, die bei kantonalen und kommunalen Abstimmungen und Wahlen im Majorzsystem eine automatische Nachzählung verlangt, wenn die Differenz geringer als 0,3 Prozent ist. Der Staatsrat hatte sich dagegen ausgesprochen: Bei der Stichwahl sei ja nicht falsch ausgezählt worden. Nachzählen lassen will der Staatsrat nur im Fall offensichtlicher Unregelmässigkeiten. Doch der Grosse Rat entschied anders, weil nach Angaben der Motionäre dort eine Gesetzeslücke bestehe. Auch hat der Grosse Rat entschieden, dass bei Majorzwahlen künftig Couverts mit mehreren Wahllisten für gültig erklärt werden, wenn daraus der Wählerwille klar hervorgeht. Bei der Stichwahl für den Ständerat zählte jeder 30. Wahlzettel nicht, weil die Wähler zwei Listen mit je einem Namen ins Couvert gesteckt hatten.
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