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Die Untersuchungsrichter erfassten im Jahre 2007 insgesamt 18 077 Fälle

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Autor: arthur zurkinden

freiburg «Die Untersuchungsrichter haben im Jahre 2007 9438 Fälle durch Verfügung erledigt», hielt Jean-Luc Mooser, Präsident des Untersuchungsrichteramtes, am Mittwoch fest, als er den Jahresbericht 2007 des Amtes vorstellte. Wie er ausführte, waren es im Jahre 2006 allerdings 11 335 Fälle.

Er führte diesen Rückgang auf die Tatsache zurück, dass bei der Polizei weniger Strafklagen eingegangen sind. Zudem werde bei notorischen Wiederholungstätern zugewartet, bis mehrere Fälle zusammen seien, um dann diese in einem Dossier zu behandeln. So sei auch ein allgemeines Interesse gegeben, um dem Dossier eine gewisse Priorität einzuräumen und eine härtere Bestrafung vorzunehmen. Er nannte als Beispiel einen Busfahrer, der stets schwarzfährt.

Monatlich 80 Verfügungen pro Untersuchungsrichter

Jean-Luc Mooser wies auch darauf hin, dass jeder Richter im Jahre 2007 durchschnittlich 968 Fälle durch eine Verfügung erledigte, oder monatlich 80. Er konnte auch mitteilen, dass in mehr als 72 Prozent der Fälle das Strafverfahren innert drei Monaten abgeschlossen werden konnte. 84 Prozent der 2007 eingegangenen Fälle wurden im selben Kalenderjahr erledigt. 130 Fälle sind laut Jean-Luc Mooser älter als ein Jahr, zwei Fälle datieren von vor dem 1. Januar 2004.

Untersuchungsrichter können bekanntlich selber Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten ohne Gerichtsfall aussprechen. So haben sie im Jahre 2007 6911 Strafbefehle erlassen. In 305 Fällen haben sie das Strafverfahren an Bezirksgerichte überwiesen, wobei sie 114 Fälle an den Polizeirichter, 185 Fälle an das Bezirksgericht und sechs Fälle an das Wirtschaftsstrafgericht weitergeleitet haben.

Nach Worten von Jean-Luc Mooser wurden im vergangenen Jahr für 259 Personen eine Untersuchungshaft angeordnet, wobei die Verhafteten insgesamt 12 744 Tage im Gefängnis verbrachten.

Bussen statt Freiheitsstrafen

Laut Statistik wurden auch 3072 Bussenumwandlungsverfügungen vorgenommen. Laut Mooser sollen nicht nur jene Bussen bezahlen, die zu einer Geldstrafe verurteilt worden sind, sondern auch jene, die eine bedingte Freiheitsstrafe erhalten haben. So wurden 2007 für 3,795 Mio. Franken Bussen in Rechnung gestellt, 4,2 Mio. im Vorjahr.

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