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Die Verfassung von innen und aussen betrachtet

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Die Verfassung von innen und aussen betrachtet

Sondernummer der Freiburger Zeitschrift für Rechtsprechung (FZR) zum kantonalen Grundgesetz

Eine Sondernummer der FZR setzt sich in 16 Beiträgen mit der neuen Freiburger Staatsverfassung auseinander. Diese ist bekanntlich anfangs Jahr in Kraft getreten. An einer schlichten Feier im Rathaus in Freiburg wurde der 400-seitige Band am Donnerstagabend den Verfasserinnen und Verfassern überreicht.

Von WALTER BUCHS

Die Umsetzung der neuen Verfassung ist in vollem Gang und wird noch Jahre dauern. In einigen wenigen Bereichen sind die Auswirkungen sofort zu spüren, in vielen anderen dauert es noch eine gewisse Zeit. Doch immer wieder stellt sich auch nach der Annahme des neuen Grundgesetzes am 16. Mai 2004 die Frage: Welche Neuerungen bringt dieses und welches sind ihre Tragweite? Wie ist der vom Verfassungsrat ausgearbeitete Text zu verstehen und wie ist diese und jene Bestimmung auszulegen?

Sehr kurze Realisierungszeit

Um auf solche und ähnliche Fragen zu antworten, hat sich das Redaktionskomitee der FZR auf das Unterfangen eingelassen, eine Sondernummer herauszugeben, obwohl die staatlichen Organe namentlich aus finanziellen Gründen eigentlich nichts vorsahen. Die Herausgeber wurden dabei namentlich von den Mitgliedern des Verfassungsratssekretariates unterstützt. Wie der frühere juristische Berater Tarkan Göksu gestern Abend zu bedenken gab, war die Wahl der Autorinnen und Autoren eine zum Teil recht heikle Angelegenheit. So wurde etwa das Sprachenrecht dem früheren Universitätsprofessor und Staatsrat Augustin Macheret anvertraut. Abgesehen von zwei Ausnahmen handelt es sich bei den Autorinnen und Autoren um Juristen.

Das Ergebnis der in kaum zehn Monaten realisierten Arbeit ist ein über 400 Seiten umfassender Band. In zehn Beiträgen, von denen vier in deutscher Sprache sind, werden fast alle Titel der Verfassung behandelt. So macht etwa der Medienrechtler Denis Barrelet in seinem Artikel darauf aufmerksam, dass seit Beginn des Jahres in den Beziehungen der Bürger zur Kantonsverwaltung das Öffentlichkeitsprinzip gilt. Das Recht auf Einsicht in offiziellen Dokumente ist somit bereits heute die Regel.

Zudem wird ebenfalls den redaktionellen Überlegungen grosse Beachtung geschenkt, wurde doch dieser Verfassungstext parallel und gleichzeitig in beiden Sprachen ausgearbeitet, was in der Gesetzgebungsarbeit bisher (noch) nicht üblich ist.

Hilfreich bei der Umsetzung

Diesen Beiträgen voraus geht ein Beitrag zur Entstehungsgeschichte und eine externe Würdigung durch zwei Professoren der Universität Neuenburg. Im Namen der Herausgeber zeigte sich Denis Loetscher, Vorsteher des kantonalen Gesetzgebungsamtes, an der gestrigen Feier überzeugt, dass die Aufsätze in der Sondernummer namentlich für jene hilfreich sind, die zur Umsetzung der Verfassung jetzt Gesetzesentwürfe vorzubereiten haben.

Zur leichteren Orientierung wird das Werk durch eine Vergleichstabelle ergänzt, die den Werdegang der Bestimmungen nachzeichnet. Zudem enthält es ein Register, das für jeden Artikel auf die einschlägigen Textstellen in den verschiedenen Beiträgen verweist. Ferner ist dem Band eine CD-Rom mit dem wesentlichen Inhalt der Website des Verfassungsrates beigefügt.

Breite Streuung

Die soeben veröffentlichte Sondernummer wird weit über den Abonnentenkreis der FZR hinaus gestreut. Sie wird namentlich den ehemaligen Verfassungsrätinnen und Verfassungsräten sowie den Mitgliedern des Grossen Rates und des Staatsrates überreicht. Dann wird sie an die Dienststellen der Verwaltung und die interessierten Gemeinden abgegeben.

Zudem kann die Publikation bei der Buchhandlung Librophoros in Freiburg (Spitalgasse 3) zum Preis von 60 Franken bezogen werden. Schliesslich werden die Beiträge in den kommenden Tagen im Internet unter der Adresse www.fr.ch/ofl/de/rfj/cst vollumfänglich abrufbar sein.

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