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Die Versorgung des Kantons mit Trinkwasser wird gesetzlich geschützt

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freiburg Der Staatsrat hat gestern das neue Trinkwassergesetz vorgelegt. Im Vordergrund stehen die Gewährleistung der Versorgungssicherheit, eine Neuregelung der Rechte und Pflichten der Akteure sowie die Finanzierung. Das Ziel sei, «den Nahrungsbedarf der Allgemeinheit zu decken». Der Kanton müsse dafür sorgen, dass die Bevölkerung genügend und sauberes Trinkwasser zu einem vernünftigen Preis erhält. Staatsrat Pascal Corminboeuf nimmt auch jene Gemeinden an die Kandare, die es versäumt hatten, über die Wassergebühren Reserven zu bilden, «zum Beispiel für den Fall, dass bestehende Anlagen plötzlich ersetzt werden müssen». fca

Bericht Seite 3

Genügend und sauberes Wasser ist für die Bevölkerung existenziell. Dem trägt der Staatsrat mit dem neuen Gesetz Sorge.Bild Charles Ellena/a

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