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«Die Wahlfreiheit der Angestellten ist garantiert»

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Alle Staatsangestellten mit einem unbefristeten Vertrag entrichten gegenwärtig einen freiwilligen Unterstützungsbeitrag von 24 Franken pro Jahr zugunsten der Föderation der Personalverbände der Staatsangestellten (Fede). Dieser Beitrag wird bislang automatisch vom Gehalt abgezogen, sofern der Mitarbeitende dies nicht ausdrücklich ablehnt – unabhängig davon, ob der betreffende Angestellte Fede-Mitglied ist oder nicht.

Die Grossräte Bertrand Morel (CVP, Lentigny) und Christian Ducotterd (CVP, Grolley) verlangen in einer Motion eine Änderung dieser Praxis, in dem Sinne, dass jene Mitarbeitenden, welche die Fede unterstützen wollen, ihren Willen ausdrücklich bekunden müssen und dieser nicht einfach vorausgesetzt werden könne.

Der Staatsrat schlägt dem Grossen Rat vor, diese Motion abzulehnen und am bisherigen System festzuhalten, wie er in seiner Antwort auf den Vorstoss schreibt. Nach Ansicht der Kantonsregierung garantiere das vorausgesetzte Einverständnis die Wahlfreiheit der Mitarbeitenden, sich für oder gegen die Beitragszahlung zu entscheiden. Denn jede Mitarbeitende könne die Zahlung jederzeit verweigern. Bei der Anstellung würden alle Angestellten als Beilage zu ihrem Arbeitsvertrag eine detaillierte Information über den Unterstützungsbeitrag erhalten. Wer den Beitrag nicht zahlen wolle, könne ein entsprechendes Formular herunterladen und innerhalb der für die Unterzeichnung und Rücksendung des Arbeitsvertrags vorgesehenen Frist ausgefüllt an die Lohnberechnungsstelle senden. Auch nachträglich sei dies jederzeit möglich. «Fakt ist, dass die Mitarbeitenden über alle Informationen verfügen, die sie für eine fundierte Entscheidung benötigen und dass für diejenigen, die keinen Beitrag leisten wollen, die Ablehnung sehr einfach ist», so der Staatsrat. Ausserdem sei dabei die Vertraulichkeit gewährleistet.

Bei der mit der Motion vorgeschlagenen Lösung – dem Wechsel von einem vorausgesetzten zu einem ausdrücklichen Einverständnis – bestehe die Gefahr, dass das ursprüngliche Ziel des Grossen Rates verfehlt würde, nämlich die Fede dabei zu unterstützen, in einem konstruktiven Dialog mit dem Arbeitgeber Staat zu bleiben.

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