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Die Windpark-Zone fällt durch

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Jetzt weht der Wind in eine andere Richtung: Bisher hatten alle Instanzen die geplante Spezialzone für einen Windpark auf dem Schwyberg unterstützt. Das Bundesgericht sieht die Sachlage anders: Gestern teilten die Bundesrichter mit, dass sie die Beschwerde von Mountain Wilderness Schweiz, Pro Natura, Birdlife Schweiz sowie der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz gegen die Spezialzone gutheissen. Damit wird das Urteil des Freiburger Kantonsgerichts vom 28. Mai 2014 aufgehoben, und der Fall geht zur neuen Beurteilung an die Freiburger Gerichtsbehörden zurück.

Kriterien nicht angewandt

Gründe für diesen Entscheid gibt es mehrere. Einer liegt beim kantonalen Richtplan und den Windkraft-Standorten. Der Kanton Freiburg habe zwar in seiner Richtplanung mehrere mögliche Standorte für Windkraftanlagen geprüft und entsprechende Kriterien definiert. Eine ausreichende Standortevaluation habe jedoch nicht stattgefunden, schreibt das Bundesgericht. Insbesondere sei nicht aufgezeigt worden, inwiefern der Standort Schwyberg den aufgestellten Kriterien entsprechen würde. «Unter diesen Voraussetzungen hätte die Spezialzone Schwyberg nicht genehmigt werden dürfen.»

Weiter hält das Bundesgericht fest, dass die Revision des Nutzungsplans der betroffenen Gemeinden Plaffeien und Plasselb eine umfassende Interessenabwägung voraussetze, in der auch Alternativen und Varianten zu prüfen seien. Eine solche habe das Kantonsgericht nur unzureichend vorgenommen.

«Besonders wertvolles Gebiet»

Beim Natur- und Umweltschutz haben die Bundesrichter ebenfalls Kritik anzubringen. Die Auflagen zum Schutz von Vögeln und Fledermäusen, welche die kantonale Raumplanungsdirektion angeordnet habe, sei teilweise ungenügend. Das Interesse des Landschaftsschutzes müsse stärker in die Interessenabwägung einfliessen, findet das Bundesgericht, da es sich beim Schwyberg, der im Naturpark Gantrisch liege, um ein kulturlandschaftlich besonders wertvolles Gebiet handle. Der Bau eines Windparks würde «in der kleinräumigen Landschaft des freiburgischen Voralpengebiets als auffälliger Fremdkörper in Erscheinung treten», heisst es im aktuellen Urteil.

Aufruf, auf Park zu verzichten

Die vier Natur- und Umweltschutzorganisationen teilten gestern ihre Freude über den Entscheid des Bundesgerichts mit. Für sie ist es unverständlich, «dass seit 2006 stur am Projekt Schwyberg festgehalten wird, obwohl die starke Beeinträchtigung von Natur und Landschaft offensichtlich ist». Die Freiburger Voralpen und die Region des Schwyberg hätten einen ganz besonderen Wert. Die projektierten Windanlagen würden einerseits die Landschaft zerstören und andererseits in wertvolle Lebensräume von prioritären Vogel- und Fledermausarten gebaut.

Die vier Organisationen rufen die Promotoren des Windparks Schwyberg, die Gemeinden Plaffeien und Plasselb sowie den Kanton auf, auf das Projekt zu verzichten. Aus der Sicht ihres gemeinsamen Anwalts Rainer Weibel dauert das Verfahren weitere zehn Jahre, sollten sie sich entscheiden, weiterzumachen. «Wir könnten andere, schnellere Alternativen bieten, um den Ausstieg aus der Atomenergie zu schaffen, zum Beispiel die Solarenergie», sagt Weibel den FN.

Die Promotoren machen weiter

Die Schwyberg Energie AG, deren Ziel der Bau und der Betrieb des Windparks auf dem Schwyberg ist, will jedoch weitermachen. «Für uns bedeutet es keinen grossen zusätzlichen Aufwand, das Projekt weiterzuführen. Die Kritik der Richter betrifft eher die kantonale Richtplanebene», sagt Jean-Michel Bonvin, Direktor von Groupe E Greenwatt, Tochter des Freiburger Energiekonzerns Groupe E und mit einer Beteiligung von 90 Prozent Hauptaktionärin der Schwyberg Energie AG. Er sieht im Bundesgerichtsurteil auch etwas Positives: «Das Gericht sagt nicht Nein zur Zone.»

Schwierig zu realisieren

Sowohl die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion wie auch die Volkswirtschaftsdirektion würden den Entscheid des Bundesgerichts bedauern, teilten diese gestern in einem gemeinsamen Communiqué mit. «Es zeigt auf, wie schwierig es ist, Projekte für erneuerbare Energien zu realisieren», sagte Staatsrat und Energiedirektor Beat Vonlanthen (CVP) den FN. Die Umweltschutzkreise würden sich einerseits verbissen gegen neue erneuerbare Energien wehren, gleichzeitig aber einen vorzeitigen Ausstieg aus der Kernenergie verlangen. Das sei ihm ein Rätsel.

Vonlanthen kontert die Kritik der Bundesrichter: «Die Fragen, die das Gericht aufwirft, haben wir inzwischen beantwortet.» Die Revision des Richtplans und des Sachplans Energie sei zurzeit im Gang. Die beiden Pläne würden die Gebiete der verschiedenen Windparks genau festlegen und somit den Anforderungen des Bundesgerichts entsprechen. Auch der Schwyberg sei als Standort ausgewählt worden. «Nach der vertieften Prüfung unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf Flora und Fauna», heisst es in der Mitteilung der beiden Direktionen. Das gesamte Dossier werde aber erst voraussichtlich 2017 vorgestellt, wenn der neue Richtplan in die Vernehmlassung gehe. Staatsrat Beat Vonlanthen geht unter diesen Voraussetzungen davon aus, dass das Kantonsgericht seinen Entscheid in den nächsten Monaten fällen kann.

«Es besteht keine Not»

Für Groupe E Greenwatt, den Plaffeier Syndic Otto Lötscher und den Kanton ist klar, dass das Projekt weiterverfolgt wird. Noch nicht dazu äussern wollte sich gestern der Plasselber Syndic (siehe Kasten). «Der Staat ist weiterhin überzeugt, dass das Windparkprojekt Schwyberg machbar ist und mit der kantonalen und nationalen Energiepolitik übereinstimmt», heisst es in der Mitteilung des Kantons Freiburg.

Birdlife Schweiz, Pro Natura, die Stiftung Landschaftsschutz und Mountain Wilderness betonen jedoch, dass der Ausstieg aus der Atomenergie und die Umsetzung der Energiestrategie 2050 machbar sind, «ohne die letzten Naturlandschaften der Schweiz und die Lebensräume prioritärer Arten zu beeinträchtigen». Gleich sieht dies der Freiburger Verein «Rettet die Voralpen», der die vier Organisationen bei ihrer Einsprache beraten und finanziell unterstützt hatte. «Es gibt Alternativen, daher besteht keine Not für solche Windanlagen», sagt Vereinspräsident Dieter Meyer den FN. Er war gestern hocherfreut über den Entscheid des Bundesgerichts: «Wir werden heute Nachmittag noch eine Flasche Champagner öffnen.»

Zahlen und Fakten

Strom für über 9000 Haushalte

Die Schwyberg Energie AG will auf dem Schwyberg neun Windenergieanlagen bauen: Vier Anlagen im nördlichen und fünf im südlichen Bereich. Die jährliche Stromproduktion des Windparks wird auf 36 Gigawattstunden geschätzt, was in etwa dem Stromverbrauch von 9000 Haushalten entsprechen soll. Groupe E Greenwatt spricht inzwischen von fast 50 Gigawattstunden Strom pro Jahr, da mit ähnlichen Anlagen inzwischen mehr Strom produziert werden könne. Zwischen der Gruppe der nördlichen vier Anlagen und jener der südlichen fünf besteht ein Abstand von zwei Kilometern; die nördlichste Anlage ist von der südlichsten 3,9 Kilometer entfernt. Für die Erschliessung müssten drei Kilometer neue Maschinenwege gebaut und 1759 Quadratmeter Wald gerodet werden. Im Hinblick auf den Bau des Windparks hatten die Gemeinden Plaffeien und Plasselb eine Spezialzone ausgeschieden und die revidierten Zonennutzungspläne 2006 öffentlich aufgelegt, gleichzeitig mit den Baugesuchen und dem Rodungsgesuch. Gegen die Zonenplanänderung erhoben unter anderem Mountain Wilderness, Pro Natura, die Stiftung Landschaftschutz und Birdlife Einsprache. Die Gemeinderäte von Plaffeien und Plasselb wiesen die Einsprachen ab, die Bau- und Raumplanungsdirektion tat dies mit Entscheid vom 17. Juli 2012 ebenfalls. Die vier Organisationen hatten dagegen Beschwerde erhoben, die das Kantonsgericht am 28. Mai 2014 abwies. Daraufhin gelangten die vier Umweltschutzorganisationen ans Bundesgericht (die FN berichteten). Dieses hat die Beschwerde nun gutgeheissen.

ak

 

Gemeinden

Lötscher: «Irgendwo muss diese Energie produziert werden»

In das Windparkprojekt auf dem Schwyberg involviert sind auch die Standortgemeinden Plaffeien und Plasselb. Das Urteil habe ihn überrascht, erklärte Plaffeiens Ammann Otto Lötscher gestern gegenüber den FN. «Nach den vielen Abklärungen, die im Zusammenhang mit dem Windpark Schwyberg vorgenommen wurden, hätte ich mit einem anderen Entscheid gerechnet. Zumal der Schwyberg auf eidgenössischer Ebene zu einem prioritären Standort für Windenergie erklärt wurde.»

Persönlich steht Otto Lötscher weiter hinter dem Projekt und kann den Entscheid von Groupe E Greenwatt, das Projekt weiterzuverfolgen, deshalb nachvollziehen. «In der Energiestrategie 2050 des Bundes spielen die erneuerbaren Energien eine wichtige Rolle», sagt er. «Irgendwo müssen diese aber auch produziert werden können. Es ist mir lieber, saubere Energie in der Region zu produzieren, als unsaubere zu importieren.» Ob auch der Gesamtgemeinderat von Plaffeien das Projekt weiter befürworte, werde er nun abklären müssen. Lötscher erklärt, dass den Gemeinden durch das Bundesgerichtsurteil keine zusätzlichen Kosten erwachsen: «Das wurde so vereinbart.»

Noch keine Stellungnahme dazu abgeben wollte gestern Plasselbs Syndic Beat Brünisholz: «Ich möchte das Urteil erst in Ruhe studieren», sagte er den FN.

mz

 

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