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Die Zahl der Gemeinden soll nochmals drastisch gesenkt werden

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Autor: walter buchs

Gemäss Auftrag verschiedener parlamentarischer Vorstösse, die der Grosse Rat überwiesen hat, hat die zuständige Staatsratsdirektion einen Vorentwurf eines «Gesetzes über die Förderung der Gemeindezusammenschlüsse» ausgearbeitet und diesen soeben bis zum 15. Oktober in die Vernehmlassung geschickt. «Es ist ein ehrgeiziges Projekt, denn die bestehenden Gemeindestrukturen sollen nochmals grundlegend überdacht werde», sagte Staatsrat Pascal Corminboeuf am Montag im Rathaus vor den Medien.

Ein Fusionsplan für jeden Bezirk

Für Staatsrat Corminboeuf gibt es keinen Zweifel, dass die Leistungsfähigkeit der Gemeinden gesteigert und ihre Autonomie gestärkt werden muss, damit diese ihre verfassungsmässigen und gesetzlichen Auftrag erfüllen können. «Der Zusammenschluss von Gemeinden ist der einzige Weg, der eine Bündelung der Kräfte der Gemeinden unter gleichzeitiger Wahrung der demokratischen Mitwirkung ihrer Bürger erlaubt», unterstricht Corminboeuf.

Kernelement des Gesetzesvorentwurfs bildet der Fusionsplan, den jeder Oberamtmann für seinen Bezirk erstellt. Für jede Gemeinde evaluiert er zuerst anhand eines Fragenkatalogs mit Zielsetzungen die gegenwärtigen und künftigen Stärken und Schwächen. Im Gegensatz zu den bisherigen Fusionsbemühungen wird dieses Vorgehen bei allen Gemeinden angewandt, auch bei jenen, die sich gar nicht an einem Zusammenschluss beteiligen möchten oder in der Vergangenheit eine Fusion abgelehnt haben.

Der Fusionsplan ist dann in verschiedene Fusionsprojekte unterteilt, also Vorschläge des jeweiligen Oberamtmanns, welche Gemeinden sich mit wem zusammenschliessen sollten. Der Oberamtmann hat jedes Fusionsprojekt den betroffenen Gemeinderäten zu erläutern. Dieser nimmt dazu Stellung und hat die Bevölkerung eingehend darüber zu informieren. Schliesslich werden die Fusionspläne der sieben Bezirke dem Staatsrat zur Genehmigung vorgelegt.

«Dann ist der Ball wieder bei den Gemeinden; an ihnen ist es, mutige Schritte in die Zukunft zu wagen», hielt Staatsrat Corminboeuf gestern vor den Medien fest. Roland Schmid, juristischer Berater beim Amt für Gemeinden, riet den Gemeinden, dies lieber schon heute als morgen zu tun: «Wer als Gemeinde denkt, dass im Moment die Lage komfortabel ist und eine Fusion nicht nötig, kann sich schon morgen in einer Situation befinden, in der die Fusion sich als einzige Zukunftsperspektive der Gemeinde erweist.» Schmid fügte hinzu: «Wir hoffen, dass in vielen Fällen die Initiative für eine Fusion von der betroffenen Bevölkerung kommt, denn schliesslich geht es um deren Wohl.»

30 Mio. Fr. für den Finanzierungsfonds

Zur Unterstützung der Zusammenschlüsse sind gemäss Gesetzesvorentwurf Finanzhilfen vorgesehen. Es soll ein Fonds mit einem Betrag von 30. Mio. Fr. geäufnet werden, an den die Gemeinden 30 Prozent beisteuern sollen. Jede Gemeinde, die fusioniert, erhält einen Grundbeitrag von 200 Fr. multipliziert mit der Anzahl Einwohner. Weitere Anreize gibt es dann, wenn die Fusion mit mehreren Gemeinden und zudem innerhalb des vom Oberamtmann vorgeschlagenen Perimeters erfolgt.

Eine wesentliche Neuerung im Vergleich zur jetzigen Praxis betrifft die Fusionsvereinbarung. Die Gültigkeit der Vereinbarungsbestimmungen muss zeitlich befristet sein und darf höchstens 20 Jahre betragen. «Die Entwicklung der neuen Gemeinde darf nicht behindert werden und die künftige Generation soll dann die weiteren Entscheide fällen können», begründete Gérald Mutrux, Vorsteher des Amts für Gemeinden, die vorgesehene Aufweichung der Vereinbarungsbedingungen. Bei einer Annahme durch den Grossen Rat soll diese dann auch auf die bereits heute geltenden Fusionsvereinbarungen angewandt werden.

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