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Dieb und Hehler kommen vor Gericht

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Zweieinhalb Jahre nach Eröffnen eines Verfahrens hat die Freiburger Staatsanwaltschaft die Untersuchung über einen umfangreichen Computerdiebstahl abgeschlossen. Dies teilt sie in einem Communiqué mit.

Ein ehemaliger Sektorchef des Freiburger Amtes für Informatik und Telekommunikation (Sitel) muss sich nun vor dem Strafgericht des Saanebezirks wegen gewerbsmässigen Diebstahls verantworten; die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 22 Monaten auf Bewährung. Beim Abnehmer der Ware sieht die Staatsanwaltschaft den Tatbestand der gewerbsmässigen Hehlerei und des gewerbsmässigen Betrugs als gegeben; für ihn fordert die Anklage eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten auf Bewährung.

239 Computer entwendet

Der Fall geht auf Strafanzeige des Finanzdirektors und des damaligen Direktors des Sitel vom Dezember 2011 zurück (die FN berichteten). Das Material war hauptsächlich für das Freiburger Spital und das Sitel bestimmt gewesen; es wurde entwendet, bevor es inventarisiert wurde.

Wie die Untersuchung der Staatsanwaltschaft ergab, hat der damalige Sektorchef des Sitel seinem Arbeitgeber 239 Computer unterschlagen. 237 dieser Geräte übergab er dem Geschäftsführer einer Firma, die auf Drucker spezialisiert ist. Gemäss der Staatsanwaltschaft wusste dieser Geschäftsmann, dass es sich um Diebesgut handelte.

Der Hehler wiederum verkaufte 233 Geräte an zwei lokale Informatikfirmen, welche über die Herkunft des Materials getäuscht wurden. Die Verantwortlichen dieser beiden Firmen haben gemäss Staatsanwaltschaft die Geräte gekauft, ohne etwas über deren Herkunft zu wissen. Der Hehler hatte auch zugegeben, seine beiden Käufer getäuscht zu haben. Deshalb wurde die Untersuchung gegen sie im Dezember 2012 eingestellt.

Unmittelbar nach Beginn der Untersuchung wurden einige der gestohlenen Computer auf der Internetplattform Ricardo entdeckt. Bei den Freiburger Geschäften, welche die Geräte verkauften, lag der Verkaufspreis unter dem Wert, den der Staat für den Kauf bezahlt hatte. Im Verlauf der Untersuchung konnten rund zehn Computer aus dem ursprünglichen Bestand sichergestellt werden, hiess es in einer früheren Mitteilung.

 Geständnisse liegen vor

Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft entstand dem Staat ein Schaden von 250 000 Franken. Die beiden Beschuldigten konnten aus dem Verkauf der Computer eine Summe von 170 000 Franken erwirtschaften. Die Beschuldigten haben die Delikte zugegeben, so die Staatsanwaltschaft. Sie werden sich vor dem Strafgericht des Saanebezirks in einem vereinfachten Verfahren verantworten müssen.

 

Informatik: Keine Aufträge gegen Begünstigung

Die Staatsanwaltschaft hat diese Woche eine zweite Untersuchung rund um das Amt für Informatik und Telekommunikation (Sitel) abgeschlossen. Dabei kamen keine strafrelevanten Befunde an den Tag.

Diese zweite Untersuchung drehte sich um Vorwürfe, wonach das kantonale Amt einen Grossteil seiner Aufträge an eine Informatik-Firma vergeben hatte, und das Unternehmen im Gegenzug Kaderleute des Sitel mit Geschenken in verschiedener Form bedacht haben soll. Dieses Verfahren folgte auf eine Administrativuntersuchung, die der Staatsrat aufgrund der Ungereimtheiten im Sitel angeordnet hatte.

Die Staatsanwaltschaft kommt zum Schluss, dass kein Zusammenhang zwischen Auftragsvergaben und Bevorteilungen der Sitel-Kaderleute ausgemacht werden konnte. Alle Aufträge seien nach klar definierten Kriterien vergeben worden, bei denen vor allem der offerierte Preis Hauptfaktor war. Die Aufträge des Sitels machen 40 bis 60 Prozent des Geschäftsvolumens der Firma aus.

Ursprung der Untersuchung waren anonym geäusserte Verdachte, dass der Direktor des Informatikunternehmens den Sitel-Kaderleuten Geschenke in Form von Restaurantgutscheinen und Ferienaufenthalten im Wert von 800 bis 1000 Franken habe zukommen lassen.

Während die Untersuchung keinerlei Hinweise auf geschenkte Ferien ergab, haben tatsächlich Kaderleute aus dem Sitel auf Kosten des Informatikunternehmens gegessen. Insgesamt hat die Staatsanwaltschaft neun Einladungen zum Essen festgehalten, eine davon wurde zurückgewiesen. Die Firma führte Buch über ihre Einladungen und Geschenke. Die Einladungen an die Sitel-Mitarbeiter verteilten sich über fünf Jahre. Das Personalgesetz des Staates verbietet es, solche Angebote anzunehmen, wenn sie im Zusammenhang mit beruflichen Aktivitäten stehen. Die Staatsanwaltschaft hält aber fest, dass die geltende Rechtssprechung ein Problem ab einem Wert von 300 Franken sieht. Gemäss Staatsanwaltschaft betrug einmal der Wert eines Bons mehr: 400 Franken. Der Sitel-Angestellte sei sich dessen aber erst im Restaurant bewusst geworden. Christine Carrard, Sprecherin der Finanzdirektion sagt auf Anfrage, das Personalgesetz sei eigentlich klar, aber die Direktion habe aufgrund der Vorkommnisse die Weisungen verstärkt. uh

Chronologie

Ein Abgang vor dem Abschluss

Im Dezember 2011 und Januar 2012 reichten der Staat, das Freiburger Spital und das Sitel wegen Diebstahls Klage gegen Unbekannt ein. Gegen die Endverkäufer der Ware wurde das Verfahren Ende 2012 eingestellt. Im November 2012 ordnete der Staatsrat eine Administrativuntersuchung an, eine zweite Strafuntersuchung folgte. Im März 2013 trat der Direktor des Amtes zurück. Die Finanzdirektion bestätigt den FN, dass er sich gemäss Untersuchungen nichts zuschulden kommen liess.uh

 

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