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Diebe sind durchs Kippfenster eingebrochen

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Ratgeber Versicherung

Autor: Frank Keidel

Diebe sind durchs Kippfenster eingebrochen

Während ich beim Einkaufen war, sind Diebe durch ein schräg gestelltes Fenster eingestiegen. Zahlt meine Hausratversicherung? A.L.

Bei den meisten Hausratversicherungen sind sowohl Einbruchdiebstahlschäden als auch einfache Diebstahlschäden zu Hause versichert. Ein Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn die Täterschaft gewaltsam in ein Gebäude eindringt. Sobald diese Gewalteinwirkung fehlt, liegt ein «einfacher Diebstahl» vor. Schräg gestellte Fenster sind für Diebe beliebte Anziehungspunkte, da diese kaum Widerstand bieten und nahezu lautlos entriegelt werden können. Die dabei angewendete Geschicklichkeit gilt nicht als Gewaltanwendung. Die Versicherungsentschädigung erfolgt also im Rahmen der Deckung für einfachen Diebstahl.

Zu Hause ist ihr Hausrat bis zur vollen Versicherungssumme gedeckt. Schmucksachen sind meistens mit einer begrenzten Summe versichert. Nicht versichert sind hingegen die Geldwerte. Es empfiehlt sich daher, Fenster und Türen auch bei kürzeren Abwesenheiten geschlossen zu halten und möglichst wenig Bargeld oder andere Geldwerte zu Hause aufzubewahren.

Die Ratgebersujets stellt der Schweizerische Versicherungsverband zur Verfügung. Ein Team aus Versicherungsspezialisten nimmt zu unterschiedlichen Fragen Stellung. Verantwortlich hiefür ist Frank Keidel, Versicherungsexperte und Medienverantwortlicher. Homepage: www.svv.ch/vr

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