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Diebesgut taucht in sozialem Netzwerk auf

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Das Anstellungsverhältnis zwischen einer Frau und ihrer Haushaltshilfe endete im vergangenen Sommer mit Streit und Entlassung. Der Grund: Die Frau hatte den Verdacht, dass ihre Haushaltshilfe stahl. Und dieser Verdacht war nicht unbegründet, wie die Staatsanwaltschaft nun in einem Strafbefehl ausführt.

Zunächst war der Frau aufgefallen, dass während dem Aufenthalt der Haushaltshilfe Geld verschwand. Als sie sie zur Rede stellte, sprach die Frau sie auch auf ein Armband ihrer Tochter an, das im Jahr zuvor weggekommen war. Doch die Haushaltshilfe sagte, weder sie noch ihre Tochter besässen ein derartiges Armband.

Blöd nur: Die bestohlene Tochter sah genau das gleiche Armband auf einem Bild der Tochter der Haushaltshilfe auf dem sozialen Netzwerk Facebook. Anschliessend befragten Polizisten die Haushaltshilfe und deren Tochter. Zunächst sagten diese, sie besässen kein derartiges Armband – obwohl die Tochter dieses am Arm trug. In einem Einzelgespräch gab die Tochter dann an, ihre Mutter habe ihr das Armband im Jahr zuvor geschenkt und gesagt, sie hätte es an einem Bahnhof gefunden. Als die Mutter mit den Aussagen ihrer Tochter konfrontiert wurde, bestätigte sie diese, obwohl sie den Besitz des Armbands zunächst abgestritten hatte.

Für den Generalstaatsanwalt sind dies genügend Beweise für den Diebstahl. Er verurteilt die Haushaltshilfe per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von fünf Tagessätzen à je 60 Franken mit zwei Jahren Bewährung.

nas

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