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Diebstahl im Hotel

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Ratgeber Versicherung

Diebstahl im Hotel

Autor: Michael Wiesner

Während des Urlaubs im Tessin wurde mein Notebook aus dem Hotelzimmer gestohlen. Muss der Hotelier für den Schaden aufkommen?T.P.

Der Hotelier haftet für die von den Gästen eingebrachten Sachen bis zu tausend Franken. Der Betrag kann aber auch höher sein, wenn ihn ein Verschulden trifft. Würde es sich um eine sogenannte Kostbarkeit handeln, hätten Sie das Gerät im Hotel zur Aufbewahrung übergeben müssen. Computer und andere elektronische Geräte fallen jedoch in aller Regel nicht in diese Kategorie. Wichtig ist, dass Sie den Diebstahl unverzüglich dem Hotelier gemeldet haben. Die Haftpflichtversicherung des Hotels wird sich also im Rahmen der Versicherungsdeckung mit Ihren Ansprüchen befassen.

Da die Haftpflichtversicherung des Hoteliers bestenfalls für den Zeitwert des Gerätes aufkommt und unter Umständen sogar keine Leistungspflicht besteht, empfehlen wir Ihnen, den Fall auch Ihrer Hausrat- oder Reisegepäckversicherung zu melden. Die meisten Sachversicherungen sehen heute eine Neuwertdeckung vor. Das heisst, dass sich die Entschädigung am aktuellen Neupreis eines technisch und qualitativ möglichst identischen Notebooks orientiert.

Die Ratgebersujets stellt der Schweizerische Versicherungsverband zur Verfügung. Ein Team aus Versicherungsspezialisten nimmt zu unterschiedlichen Fragen Stellung. Verantwortlich hiefür ist Michael Wiesner, Mitglied der Geschäftsleitung.

Homepage: www.svv.ch/ratgeber

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