Der Entlassene war seit 1988 bei der Stadt angestellt, seit 1995 als Dienstchef. Er hatte zwei Stellvertreter, die seine Aufgaben vorläufig ad interim übernehmen werden.
Schadensumme: 388
Zwischen November 1999 und Januar 2001 hatte ein Ko-Direktor von «Book Trading» 388000 Franken unterschlagen, indem er auf Schecks die Unterschrift seines Mit-Direktors fälschte. Im April 2002 wurde er dafür zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt, eine Strafe, die das Kantonsgericht im Februar 2003 bestätigte. «Book Trading» ist eine fiktive Firma, in der Arbeitslose aus den Bereichen Sekretariat, Kauf und Verkauf, Buchhaltung und Informatik zu Übungszwecken virtuell Bücher kaufen und verkaufen.
Nachdem der Betrug im Februar 2001 aufgeflogen war, reichte die Stadt Freiburg nicht nur Strafanzeige gegen den inzwischen schuldig gesprochenen Direktor ein. Die zuständige Gemeinderätin Marie-Thérèse Maradan leitete gleichzeitig eine Administrativ-Untersuchung ein, um die Mitverantwortung des Leiters des Sozialversicherungsdienstes zu klären.
Dienstchef ist nicht Hauptschuldiger
Diese Untersuchung konnte allerdings erst nach Abschluss des Strafverfahrens in Angriff genommen werden. Ihre Ergebnisse haben nun am Dienstag der letzten Woche zur Entlassung des Dienstchefs geführt. Ihn allerdings für den entstandenen Schaden juristisch haftbar zu machen, liege nicht im Interesse der Stadt, sagte Syndic de Buman. «Das Geld unterschlagen hat schliesslich trotz allem der verurteilte
Um den Dienstchef zu schützen, habe man den Fall denn auch nicht an die grosse Glocke hängen wollen. Publik geworden ist er schliesslich wegen einer Indiskretion gegenüber der welschen Tageszeitung «Le Matin».